Richtlinie vom 19. Mai 2026 · bis 6.000 € je Haushalt
E-Auto-Förderung 2026: was Ihr Haushalt bekommt
Zwei Steuerbescheide, Kinderzahl, Antrieb und Zulassungsmonat eingeben: Der Rechner zeigt den Betrag nach der Richtlinie, den Preis nach Förderung und die zwei Fristen.
Unabhängig, nicht das BAFA · So rechnen wir · Über uns
Ihre E-Auto-Förderung
5.000 €
Stufe 1: bis 45.000 €
| Haushaltseinkommen (zvE) | 39.000 € |
|---|---|
| Grenze für Ihre Kinderzahl | 80.000 € |
| Spielraum bis 4.000 € | 6.000 € |
| Skoda Elroq | 37.890 € |
| Preis nach Förderung | 32.890 € |
| Antrag spätestens | 12 Monate nach Zulassung (November 2027) |
| Halten mindestens bis | Oktober 2029 |
Mit einem weiteren Kind unter 18: 500 € mehr.
Listenpreis Elroq 60 Essence, 140 kW, Herstellerangabe gelesen am 19. Oktober 2026.
Schätzung nach der Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein der Zuwendungsbescheid des BAFA; ein Rechtsanspruch besteht nicht. So rechnen wir
Rechenweg Schritt für Schritt
- Haushaltseinkommen: (38.000 € + 40.000 €) / 2 = 39.000 €, der Durchschnitt der zwei letzten Steuerbescheide.
- Förderrelevante Kinder: 0. Einkommensgrenze: 80.000 € + 5.000 € je Kind = 80.000 €.
- Stufe nach der Tabelle der Richtlinie: Stufe 1: bis 45.000 €. Elektroauto mit 0 Kind(ern): 5.000 €.
- Erstzulassung im November 2026: im Förderzeitraum (Elektroautos bis 31. Dezember 2029).
- Preis nach Förderung: 37.890 € − 5.000 € = 32.890 €. Die Förderung wird nach der Zulassung auf Ihr Konto gezahlt, nicht vom Händler abgezogen.
Kurz gesagt
Die E-Auto-Förderung 2026 zahlt beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos 3.000 € bis 6.000 €, bei einem Plug-in-Hybrid 1.500 € bis 4.500 €. Maßgeblich ist das Haushaltseinkommen: Für jede erwachsene Person im Haushalt wird das zu versteuernde Einkommen der zwei letzten Steuerbescheide gemittelt, die Durchschnitte werden addiert. Bis 45.000 € gibt es am meisten, bis 60.000 € und bis 80.000 € jeweils 1.000 € weniger; jedes Kind unter 18 bringt 500 € mehr und hebt die Grenze um 5.000 €, höchstens bis 90.000 €. Gefördert werden Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026, Elektroautos bis 31. Dezember 2029, Plug-in-Hybride bis 30. Juni 2027. Der Antrag folgt nach der Zulassung, spätestens 12 Monate danach, und das Auto muss 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben. Bis zum 1. Oktober 2026 wurden 97.790 Anträge bewilligt.
Die Förderung in fünf Einkommensstufen
Dunkel: Elektroauto, hell: Plug-in-Hybrid. Je Zeile ohne Kind, mit einem und mit zwei Kindern unter 18.
| Haushaltseinkommen (zvE) | ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € Plug-in 3.500 € | 5.500 € Plug-in 4.000 € | 6.000 € Plug-in 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € Plug-in 2.500 € | 4.500 € Plug-in 3.000 € | 5.000 € Plug-in 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € Plug-in 1.500 € | 3.500 € Plug-in 2.000 € | 4.000 € Plug-in 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | keine | 3.500 € Plug-in 2.000 € | 4.000 € Plug-in 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | keine | keine | 4.000 € Plug-in 2.500 € |
Elektroautos mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2029, Plug-in-Hybride bis 30. Juni 2027. Grenzen eingeschlossen: 45.000 € gehört noch zur ersten Stufe.
Die meistbewilligten Modelle mit Listenpreis
Bewilligungen bis 1. Oktober 2026 (BAFA), Neuzulassungen Januar bis September 2026 (KBA), Preis nach der Höchstförderung von 5.000 € für einen Haushalt ohne Kind bis 45.000 €.
| Modell | Listenpreis | Nach Förderung | Bewilligungen | Neuzulassungen |
|---|---|---|---|---|
| Skoda Elroq | 37.890 € | 32.890 € | ||
| Leapmotor T03 | 18.900 € | 13.900 € | ||
| Volkswagen ID.3 | 33.995 € | 28.995 € | ||
| Hyundai Inster | 24.650 € | 19.650 € | ||
| BMWiX1 | 49.400 € | 44.400 € | ||
| CupraBorn | 39.990 € | 34.990 € | ||
| Citroënë-C3 | 20.140 € | 15.140 € | ||
| Dacia Spring | 17.900 € | 12.900 € |
Drei Haushalte, drei Ergebnisse
Wie viel ankommt, entscheidet fast nie der Autopreis, sondern das Haushaltseinkommen. Drei Beispiele, alle mit Erstzulassung im November 2026 und durch den Motor dieser Seite gerechnet:
| Haushalt | Haushaltseinkommen | Elektroauto | Plug-in-Hybrid |
|---|---|---|---|
| Allein, Bescheide 38.000 € und 40.000 € | 39.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| Unverheiratetes Paar, 42.000/46.000 € und 18.000/22.000 € | 64.000 € | 3.000 € | 1.500 € |
| Dasselbe Paar mit einem Kind | 64.000 € | 3.500 € | 2.000 € |
| Familie mit zwei Kindern | 86.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
Das erste Beispiel zeigt die Regel in ihrer einfachsten Form: 38.000 € und 40.000 € ergeben im Durchschnitt 39.000 €, das ist die erste Stufe bis 45.000 €. Im zweiten Beispiel lebt ein unverheiratetes Paar zusammen. Allein gerechnet läge die besserverdienende Person mit 44.000 € noch in der ersten Stufe und bekäme 5.000 €. Weil aber zwei Erwachsene mit gleichem Hauptwohnsitz als eheähnliche Gemeinschaft gelten, zählt das Einkommen beider: 64.000 €, dritte Stufe, 3.000 €. Das dritte Beispiel liegt mit 86.000 € über der allgemeinen Grenze von 80.000 €. Mit zwei Kindern unter 18 steigt die Grenze auf 90.000 €, der Haushalt bekommt 4.000 €. Mit nur einem Kind läge die Grenze bei 85.000 €, und es gäbe 0 €.
Zwei Erwachsene: was der Haushalt bekommt
Förderung für ein Elektroauto
3.000 €
| Haushaltseinkommen | 64.000 € |
| Grenze für diese Kinderzahl | 80.000 € |
| Allein gerechnet, Person 1 | 5.000 € |
Zusammen zählen beide Einkommen, egal ob verheiratet oder nicht, solange beide im selben Haushalt leben.
Das Haushaltseinkommen in einem Absatz
Gezählt wird das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG, also die Zahl, die im Einkommensteuerbescheid unter dieser Bezeichnung steht, nicht das Brutto und nicht das Netto. Für jede erwachsene Person des Haushalts werden die zwei letzten Bescheide gemittelt; zum Haushalt gehören die antragstellende Person, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und eine Person in eheähnlicher Gemeinschaft. Kinder bringen kein Einkommen in die Rechnung, sondern einen Zuschlag. Wer gemeinsam veranlagt wird, hat ohnehin einen gemeinsamen Wert. Wie das bei getrennten Bescheiden, bei einem Partner ohne Einkommen oder bei einem Umzug im Lauf des Jahres aussieht, steht auf der Seite Haushaltseinkommen berechnen; die Grenzen im Einzelnen unter Einkommensgrenze.
Elektroauto oder Plug-in-Hybrid
Reine Elektroautos und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle werden bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2029 gefördert. Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender bekommen weniger und nur bis 30. Juni 2027, und auch dann nur, wenn sie höchstens 60 g CO2 je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 km elektrisch fahren; beide Werte stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs. Für Plug-in-Hybride nach diesem Datum hat das Ministerium einen eigenen Aufruf angekündigt, dessen Inhalt nicht feststeht. Die Einzelheiten und die Kfz-Steuer eines Hybrids erklärt Plug-in-Hybrid-Förderung.
Kaufen oder leasen
Beides wird gleich gefördert, und beide Wege sind ungefähr gleich häufig: Von den bis Oktober bewilligten Anträgen entfiel knapp die Hälfte auf Leasing. Der Haken liegt in der Haltedauer. Das Auto muss 36 Monate ununterbrochen auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben. Ein Leasingvertrag über zwei Jahre reicht dafür nicht; wer früher zurückgibt, muss mit einer anteiligen oder vollständigen Rückforderung rechnen. Die Förderung geht außerdem an den Halter, nicht an die Leasinggesellschaft, und senkt die Rate nicht von selbst. Mehr dazu unter Leasing und Haltedauer und Verkauf.
Der Ablauf in vier Schritten
- Kaufen oder leasen: ein neues Fahrzeug, keine Tageszulassung und kein Vorführwagen. Wo Sie kaufen, ist gleich, auch im Ausland; zugelassen wird in Deutschland.
- Zulassen: auf Ihren Namen. Ab diesem Tag laufen beide Fristen. Bei einer Zulassung im November 2026 endet die Antragsfrist im November 2027 und die Haltedauer im Oktober 2029.
- Beantragen: im Portal der Förderzentrale des Bundes, angemeldet mit der BundID über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Ein BundID-Konto nur mit Benutzername und Passwort reicht nicht.
- Bescheid und Geld: Das BAFA prüft vollständige Anträge in der Reihenfolge des Eingangs; einige Wochen nach dem Zuwendungsbescheid kommt das Geld.
Welche Unterlagen Sie hochladen und wie Sie die Steuerbescheide schwärzen, zeigt Antrag stellen. Die amtlichen Hinweise stehen beim BAFA unter „Antrag vorbereiten“.
Zugelassen im Monat X: bis wann Antrag und Haltedauer laufen
Antrag spätestens im
November 2027
| Halten mindestens bis | Oktober 2029 |
| Elektroauto im Förderzeitraum | ja |
| Plug-in-Hybrid im Förderzeitraum | ja |
Gerechnet vom Ersten des Monats; maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung. Antrag erst nach der Zulassung, höchstens 12 Monate danach.
Was nicht gefördert wird
Gebrauchtwagen, Tageszulassungen, Vorführwagen und Werkszulassungen sind ausgeschlossen, ebenso Fahrzeuge im Betriebsvermögen. Selbstständige können für ein privat gehaltenes Auto beantragen, nicht für einen Firmenwagen; ein Dienstwagen, den der Arbeitgeber zulässt, bringt dem Arbeitnehmer keine Förderung. Eine Preisgrenze gibt es dagegen nicht: Auch ein teures Elektroauto ist förderfähig, wenn der Haushalt unter der Einkommensgrenze liegt. Eine amtliche Liste förderfähiger Modelle gibt es ebenfalls nicht. Wer neben dieser Förderung eine andere öffentliche Förderung für dasselbe Fahrzeug bekommt, verliert sie, außer eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium lässt das ausdrücklich zu. Rabatte und Prämien der Hersteller sind davon nicht betroffen, sie sind Preisnachlässe. Einzelheiten unter Neuwagen, Tageszulassung, Ausland, Selbstständige und Firmenwagen und Kaufprämie kombinieren.
Was zur Förderung dazukommt
Zwei Vorteile hängen nicht von Ihrem Einkommen ab. Elektroautos mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 zahlen zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer, längstens bis 31. Dezember 2035; danach ist die Steuer halbiert. Der Kfz-Steuer-Rechner zeigt, was das für Ihr Gewicht bedeutet. Und wer Halter eines Elektroautos ist, kann jedes Jahr seine THG-Quote verkaufen: Das Umweltbundesamt rechnet pauschal 2.000 kWh Strom je Pkw an, ein Anbieter zahlt dafür einen Marktpreis, der im Oktober 2026 bei über 300 € lag. Der THG-Prämie-Rechner rechnet das über mehrere Jahre. Eine Bundesförderung für die Wallbox am eigenen Haus gibt es 2026 nicht; für Mehrfamilienhäuser läuft ein Programm des Verkehrsministeriums, siehe Wallbox-Förderung.
Warum unsere Daten den Unterschied machen
Die Regeln stehen in der Richtlinie vom 19. Mai 2026, auf den Seiten des BAFA zu den Fördervoraussetzungen und in den häufigen Fragen; das Bundesumweltministerium erklärt das Programm. Keine dieser Seiten rechnet aber Ihren Fall: Sie nennen die Stufen, nicht den Betrag, der sich aus vier Steuerbescheiden zweier Menschen ergibt. Diese Seite macht es besser als das erste Suchergebnis, weil sie diese Lücke schließt: Sie rechnet aus den zwei Bescheiden jeder erwachsenen Person den Durchschnitt und daraus den Betrag Ihres Haushalts, zeigt für 21 Modelle den Preis nach Förderung mit dem datierten Listenpreis des Herstellers, setzt die Antragsfrist und die Haltedauer als Kalendermonat und erklärt die Fälle, an denen Anträge scheitern.
Dafür verbinden wir drei Datenbestände, die sonst nebeneinander liegen. Erstens die Bewilligungsstatistik des BAFA mit Stand 1. Oktober 2026, in der jedes Modell mit seiner Zahl bewilligter Anträge steht; die Varianten eines Modells haben wir addiert. Zweitens die Neuzulassungen des Kraftfahrt-Bundesamts nach Marke und Modellreihe für jeden Monat von Januar bis September 2026, aus der amtlichen Tabelle FZ10. Drittens die Preislisten der Hersteller, gelesen am 19. Oktober 2026, mit Version, Batterie und Quelle. Wo ein Hersteller keinen lesbaren Preis veröffentlicht, zeigen wir keinen. Am häufigsten bewilligt wurde bisher der Tesla Model Y mit 8.297 Anträgen; der günstigste Wagen mit Listenpreis in unserer Liste ist der Dacia Spring mit 17.900 €, nach der Höchstförderung ohne Kind bleiben 12.900 €. Alle Modelle stehen unter förderfähige Modelle.
Grenzfälle, an denen Anträge hängen bleiben
- Zusammenleben ohne Trauschein: Zwei Erwachsene mit demselben Hauptwohnsitz gelten als Haushalt, außer sie erklären glaubhaft, dass keine eheähnliche Gemeinschaft besteht. In einer Wohngemeinschaft ist jede Person ihr eigener Haushalt.
- Kinder in zwei Wohnungen: Im Wechselmodell zählt das Kind bei dem Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Erstzulassung, siehe Kinderbonus.
- Rentner ohne Steuerbescheid: Wer keine Erklärung abgeben muss, kann eine nachreichen, um einen Bescheid zu bekommen; ein Bescheid über null Euro zählt. Mehr unter Rentner.
- Neu in Deutschland: Die Staatsangehörigkeit ist gleich, die zwei Bescheide werden trotzdem verlangt. Was das für Zugezogene heißt, steht unter ohne deutschen Steuerbescheid.
- Verkauf, Unfall, Diebstahl: Endet die Zulassung vor Ablauf der 36 Monate, ist das dem BAFA zu melden; über die Rückforderung wird im Einzelfall entschieden.
Wie es um das Programm steht
Seit dem 19. Mai 2026 kann beantragt werden. Bis zum 1. Oktober 2026 hat das BAFA 97.790 Anträge bewilligt und 432 Millionen Euro ausgezahlt (Statistik des BAFA). Gut die Hälfte der Bewilligungen ging an Haushalte bis 45.000 €. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2029, aber nur solange Haushaltsmittel bereitstehen; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wer wissen will, wie sich die Zahlen verteilen, findet sie unter Bewilligungen und Statistik, die Termine bis 31. Dezember 2029 unter Laufzeit.
Diese Seite ist ein unabhängiges Angebot und nicht das BAFA. Die Ergebnisse sind Schätzungen nach dem Wortlaut der Richtlinie und ersetzen weder den Zuwendungsbescheid noch eine Beratung. Wie gerechnet wird und welche Fälle der Rechner nicht abbildet, steht unter So rechnen wir.
Was Käufer fragen
Wie viel E-Auto-Förderung gibt es 2026 höchstens?
Höchstens 6.000 €: für ein Elektroauto in einem Haushalt mit höchstens 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und zwei Kindern unter 18. Ohne Kinder sind es in derselben Stufe 5.000 €. Der niedrigste Betrag liegt bei 1.500 € für einen Plug-in-Hybrid in der dritten Stufe ohne Kind. Über 90.000 € gibt es nichts, auch nicht mit drei oder mehr Kindern.
Wer bekommt die neue E-Auto-Prämie?
Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die ein neues Auto der Klasse M1 kaufen oder leasen und es auf sich zulassen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Das Haushaltseinkommen muss unter der Grenze liegen, die von 80.000 € ohne Kind bis 90.000 € mit zwei Kindern reicht. Firmenwagen, Gebrauchte und Tageszulassungen sind ausgeschlossen.
Kann ich die Förderung vor dem Autokauf beantragen?
Nein. Der Antrag ist erst möglich, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, und muss spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung eingehen. Eine Reservierung oder Zusage vorab gibt es nicht. Wer vor dem Kauf wissen möchte, wo er steht, rechnet den Betrag mit den eigenen Steuerbescheiden durch und prüft, ob die Mittel des Programms noch verfügbar sind.
Zieht der Händler die Förderung vom Kaufpreis ab?
Nicht die staatliche Förderung: Sie wird nach dem Zuwendungsbescheid auf das Konto der Person überwiesen, auf die das Auto zugelassen ist. Viele Händler werben zusätzlich mit eigenen Rabatten oder Herstellerprämien, die tatsächlich im Preis stecken. Das sind kommerzielle Nachlässe und keine öffentliche Förderung. Im Kaufvertrag sollte stehen, welcher Nachlass wofür gewährt wird.
Gibt es einen Anspruch auf die Förderung?
Nein. Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch besteht; das Geld kommt aus dem Klima- und Transformationsfonds und wird bewilligt, solange Mittel da sind. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, wird in der Praxis bewilligt, aber ein Förderstopp vor dem Ende der Laufzeit ist rechtlich möglich.
Welche Steuerbescheide brauche ich für den Antrag?
Für jede erwachsene Person im Haushalt die zwei letzten Einkommensteuerbescheide, die nicht älter als 3 Kalenderjahre sind. Aus jedem wird das zu versteuernde Einkommen genommen. Hochgeladen werden die Seiten mit Empfänger, Steuer-ID, Datum, Steuerjahr und zu versteuerndem Einkommen; alles andere darf geschwärzt werden. Ein Bescheid über null Euro gilt ebenfalls.
Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid wegen der Förderung noch?
Das hängt vom Fahrzeug und vom Zulassungstermin ab, nicht nur von der Förderung. Ein Plug-in-Hybrid bekommt je Stufe 1.500 € weniger als ein Elektroauto, nur mit höchstens 60 g CO2 je Kilometer oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite, und nur bei Erstzulassung bis 30. Juni 2027. Für danach ist ein eigener Aufruf angekündigt, ohne festgelegte Beträge.
Richtlinie, Gesetze und Quellen
- Richtlinie zur Förderung des Erwerbs neuer Elektrofahrzeuge vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3)
- BAFA: Fördervoraussetzungen der E-Auto-Förderung
- BAFA: Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung
- BAFA: Antrag vorbereiten
- BAFA: Statistik der E-Auto-Förderung, Stand 1. Oktober 2026
- Bundesumweltministerium: E-Auto-Förderung
- Bundesregierung: Förderportal für E-Autos
- Förderzentrale des Bundes: Antragsportal der E-Auto-Förderung
- § 2 EStG: Umfang der Besteuerung, zu versteuerndes Einkommen
- Kraftfahrt-Bundesamt: Neuzulassungen nach Marken und Modellreihen (FZ10)
Herausgegeben von Radif Partners
Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer
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