Wie lange die E-Auto-Förderung läuft

Die Förderung ist auf mehrere Jahre angelegt, aber nicht für alle Antriebe gleich lang, und sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Was feststeht, was angekündigt ist und was offen bleibt.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Wie viel Zeit bleibt bis zur Zulassung?

Monate für ein Elektroauto

37

Monate für einen Plug-in-Hybrid7
Richtlinie gilt bisDezember 2029

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel; ein früheres Ende ist möglich.

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Die Förderrichtlinie für Elektroautos gilt vom 19. Mai 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge werden gefördert, wenn sie zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2029 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Für Plug-in-Hybride und Range Extender endet der Zeitraum schon am 30. Juni 2027. Für die Zeit danach prüft die Bundesregierung nach Angaben des BAFA eine Förderung dieser Fahrzeuge, die sich am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientiert; das ist angekündigt, nicht beschlossen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt, solange Mittel da sind, und kann vorzeitig enden. Bis zum 1. Oktober 2026 hatte das BAFA 97.790 Anträge bewilligt und 432 Millionen Euro ausgezahlt, im Schnitt rund 724 Bewilligungen je Tag seit dem Start. Wer im Oktober 2026 plant, hat für ein Elektroauto noch 38 Monate, für einen Plug-in-Hybrid noch 8.

Die Termine auf einen Blick

Laufzeit der E-Auto-Förderung nach der Richtlinie vom Mai 2026
TerminDatumWas gilt
Erstzulassung frühestens1. Januar 2026auch rückwirkend vor Start des Portals
Richtlinie in Kraft, Portal offen19. Mai 2026Anträge möglich
Plug-in-Hybride: letzte Erstzulassung30. Juni 2027danach nur angekündigte Prüfung
Elektroautos: letzte Erstzulassung31. Dezember 2029Ende des Zeitraums
Richtlinie gilt bis31. Dezember 2029Ende der Richtlinie

Die Förderrichtlinie ist ein Programm des Bundesumweltministeriums; das BAFA setzt es um. Die Bundesregierung hat den Start im Mai 2026 angekündigt, das Portal ist seitdem offen.

Welche Zulassung noch passt

Förderzeitraum an einigen Daten
ErstzulassungElektroautoPlug-in-HybridAntrag spätestens
1. November 2026jaja1. November 2027
30. Juni 2027jaja30. Juni 2028
1. Juli 2027janein1. Juli 2028
1. Juni 2028janein1. Juni 2029
31. Dezember 2029janein31. Dezember 2030
1. Januar 2030neinneinentfällt

Die letzte Zeile der Tabelle zeigt eine Frage, die das BAFA bisher nicht beantwortet hat: Wer sein Elektroauto am letzten Tag zulässt, hätte nach der Antragsfrist bis Ende 2030 Zeit, die Richtlinie selbst gilt aber nur bis Ende 2029. Ob Anträge danach noch angenommen werden, ist offen. Wer im Herbst 2029 zulässt, sollte den Antrag deshalb vorsichtshalber noch im selben Jahr stellen.

2027: was feststeht und was angekündigt ist

Für reine Elektroautos ändert sich 2027 nach der geltenden Richtlinie nichts: dieselben Beträge, dieselben Einkommensgrenzen, dieselben Kinderregeln. Für Plug-in-Hybride und Range Extender endet der Zeitraum am 30. Juni 2027. Das BAFA schreibt, die Bundesregierung prüfe für die Zeit danach eine Förderung, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen Anreiz für möglichst viel elektrisches Fahren zu setzen. Das ist eine angekündigte Prüfung. Es gibt weder Beträge noch Bedingungen noch ein Datum. Alles, was über 2027 hinaus an Zahlen kursiert, ist entweder eine Vermutung oder eine Ankündigung ohne Rechtskraft.

Ebenfalls angekündigt, aber ohne Wirkung ist eine mögliche Vorgabe zur Herkunft der Fahrzeuge. Die Europäische Kommission arbeitet an einem „Industrial Accelerator Act“, der Präferenzen für europäische Produktion enthalten könnte. Das BAFA betont, dass diese Entwürfe die heutige Förderfähigkeit nicht berühren und es vor einer Änderung informieren würde.

Kein Rechtsanspruch, ein endliches Budget

Die Förderung ist eine Zuwendung ohne Rechtsanspruch. Sie wird aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Das bedeutet zweierlei: Ein Antrag, der alle Bedingungen erfüllt, wird bewilligt, solange Geld da ist. Und das Programm kann früher enden als vorgesehen, wenn die Mittel erschöpft sind oder der Haushalt sie kürzt. Einen solchen Förderstopp gab es bei früheren Programmen; für dieses ist keiner angekündigt.

Wie schnell Mittel abfließen, zeigt die Statistik des BAFA. Bis zum 1. Oktober 2026 wurden 97.790 Anträge bewilligt, in den 135 Tagen seit dem Start also rund 724 je Tag. Ausgezahlt waren 432 Millionen Euro, rechnerisch 4.418 € je Bewilligung; weil bewilligte Anträge nicht sofort ausgezahlt werden, ist das eine Untergrenze für den Durchschnitt. Wie sich die Bewilligungen verteilen, steht unter Bewilligungen und Statistik.

Was frühere Programme lehren

Die Kaufförderung von 2026 ist nicht das erste Programm dieser Art. Der Umweltbonus, der bis Ende 2023 lief, endete nach einem Haushaltsbeschluss kurzfristig und früher, als viele Käufer erwartet hatten. Wer damals ein bestelltes Auto erst nach dem Stichtag zugelassen bekam, ging leer aus. Daraus folgt keine Vorhersage für das heutige Programm, aber eine Vorsicht: Eine Förderung, die vom Haushalt abhängt, ist kein fester Bestandteil eines Kaufpreises, bis der Zuwendungsbescheid da ist. Wie im Fall eines Stopps mit Anträgen umgegangen würde, die schon eingegangen, aber noch nicht bewilligt sind, müsste die Entscheidung über den Stopp selbst regeln.

Drei Planungen

Elektroauto, Lieferung Anfang 2027. Ein Paar bestellt im Herbst 2026, die Zulassung ist für Februar 2027 zugesagt. Nach der Richtlinie ist das kein Problem: Der Zeitraum läuft bis Ende 2029, die Beträge bleiben gleich. Das verbleibende Risiko ist ein vorzeitiges Ende des Programms, auf das niemand Einfluss hat.

Plug-in-Hybrid, Lieferung im Juni 2027. Ein Pendler bestellt einen Hybrid mit langer Lieferzeit. Verschiebt sich die Zulassung auf Juli, fällt die Förderung nach heutigem Stand ganz weg. Ein schriftlich zugesagter Liefertermin und ein Puffer von einigen Wochen sind hier mehr wert als ein Rabatt.

Elektroauto, Zulassung im Dezember 2029. Eine Familie kauft kurz vor dem Ende. Sie stellt den Antrag noch im Dezember, weil offen ist, ob das BAFA im Jahr 2030 noch Anträge annimmt.

Was das für die Planung heißt

  • Plug-in-Hybrid: Die Zulassung bis zum 30. Juni 2027 ist die harte Grenze. Lieferzeiten und Zulassungstermine gehören in die Planung; mehr dazu unter Plug-in-Hybrid-Förderung.
  • Elektroauto: Zeit bis Ende 2029, aber ohne Garantie, dass das Geld so lange reicht.
  • Antrag: nach der Zulassung möglichst bald stellen, vollständig, weil das BAFA in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet; der Ablauf steht unter Antrag stellen.
  • Ende 2029: den Antrag noch im Jahr der Zulassung stellen, solange offen ist, ob 2030 noch angenommen wird.

Was sich ändern könnte und was nicht

Für Haushalte, die schon einen Zuwendungsbescheid haben, ändert ein späterer Stopp oder eine neue Richtlinie nichts an der bewilligten Förderung; es gelten die Bedingungen des Bescheids, also vor allem die Haltedauer. Für alle anderen könnten sich Beträge, Grenzen oder Fristen mit einer neuen Richtlinie ändern, und zwar in beide Richtungen. Was bisher nur diskutiert wird, etwa eine Herkunftsregel oder eine neue Hybridförderung, gilt erst, wenn es veröffentlicht ist. Bis dahin rechnet diese Seite mit dem, was heute im Bundesanzeiger steht. Wer eine Entscheidung von einer erwarteten Änderung abhängig macht, wettet auf einen politischen Prozess, dessen Ausgang heute niemand kennt, auch nicht diese Seite.

Wie diese Seite mit Änderungen umgeht

Der Rechner verwendet nur die Werte der veröffentlichten Richtlinie. Ankündigungen, Entwürfe oder Berichte über mögliche Änderungen fließen nicht ein, bis sie im Bundesanzeiger stehen oder das BAFA sie veröffentlicht. Ändert sich eine Zahl, wird sie mit Datum und Quelle übernommen. Der Mini-Rechner oben zeigt, wie viele Monate ab einem gewählten Zeitpunkt für die Zulassung bleiben.

Was Käufer fragen

Gibt es die E-Auto-Förderung auch 2027 noch?

Für reine Elektroautos ja, nach der geltenden Richtlinie bis zur Erstzulassung am 31. Dezember 2029, mit denselben Beträgen. Für Plug-in-Hybride endet sie mit Zulassungen bis zum 30. Juni 2027. Beides gilt nur, solange Mittel verfügbar sind; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kann die E-Auto-Förderung vorzeitig gestoppt werden?

Ja. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Bundes ohne Rechtsanspruch und hängt von den Mitteln im Klima- und Transformationsfonds ab. Reichen sie nicht, kann das Programm vor dem Ende der Laufzeit schließen. Ein solcher Termin ist bisher nicht angekündigt. Wer auf die Förderung angewiesen ist, sollte das bei langen Lieferzeiten einkalkulieren.

Was ist für Plug-in-Hybride nach Juni 2027 geplant?

Das BAFA schreibt, die Bundesregierung prüfe für die Zeit ab Juli 2027 eine Förderung von Plug-in-Hybriden und Range Extendern, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert. Es gibt dazu weder Beträge noch Bedingungen noch einen Termin. Bis etwas veröffentlicht ist, rechnet diese Seite für spätere Zulassungen mit null.

Kann ich nach dem Ende der Richtlinie noch einen Antrag stellen?

Das ist offen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2029, und am selben Tag endet der Zeitraum für die Erstzulassung von Elektroautos. Die Antragsfrist von 12 Monaten würde rechnerisch bis ins Jahr 2030 reichen. Ob Anträge nach dem Ende der Richtlinie noch angenommen werden, hat das BAFA bisher nicht erklärt.

Ändern sich die Förderbeträge während der Laufzeit?

Nach der geltenden Richtlinie nicht. Die Tabelle mit den Beträgen nach Einkommen und Kindern gilt für die gesamte Laufzeit. Eine Änderung wäre nur durch eine neue oder geänderte Richtlinie möglich, die im Bundesanzeiger veröffentlicht würde. Diese Seite übernimmt eine Änderung erst nach der Veröffentlichung.

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Richtlinie, Gesetze und Quellen

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Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

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