Förderung für Plug-in-Hybride 2026

Ein Plug-in-Hybrid oder Range Extender bekommt Förderung, wenn er eine von zwei technischen Grenzen einhält und rechtzeitig zugelassen wird. Wo die Werte stehen und was die Förderung bringt.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Ist Ihr Plug-in-Hybrid förderfähig?

Förderung für diesen Hybrid

3.000 €

CO2 höchstens 60 g/kmerfüllt
Reichweite mindestens 80 kmnicht erfüllt
Zum Vergleich: Elektroauto4.500 €

Eine der beiden Bedingungen genügt. Erstzulassung bis 30. Juni 2027.

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Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden 2026 gefördert, aber nicht alle und nicht unbegrenzt lange. Förderfähig ist ein solches Auto, wenn es entweder höchstens 60 g CO2 je Kilometer ausstößt, gemessen als gewichteter kombinierter WLTP-Wert, oder mindestens 80 km rein elektrisch fahren kann. Eine der beiden Bedingungen genügt. Beide Werte stehen in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung, dem CoC, unter den Nummern 49.⁠4 und 49.⁠5. Die Erstzulassung in Deutschland muss zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 liegen; für reine Elektroautos läuft die Frist bis Ende 2029. Die Beträge sind niedriger als beim Elektroauto: 3.500 € in der ersten Einkommensstufe ohne Kind, 2.500 € in der zweiten, 1.500 € in der dritten, je Kind 500 € mehr. Für die Zeit ab Juli 2027 prüft die Bundesregierung nach Angaben des BAFA eine neue Förderung, die sich am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientiert; beschlossen ist dazu nichts. Von der Kfz-Steuer ist ein Plug-in-Hybrid nicht befreit, und die THG-Prämie gibt es für ihn nicht.

Zwei Wege zur Förderfähigkeit

Die Förderrichtlinie unterscheidet bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Stecker nicht nach Bauart, sondern nach zwei Messwerten. Entweder liegt der gewichtete kombinierte CO2-Ausstoß bei höchstens 60 g/km, oder die rein elektrische Reichweite im Stadtzyklus beträgt mindestens 80 km. Das „oder“ ist wichtig: Ein schwerer Hybrid mit großem Akku kann über dem CO2-Wert liegen und trotzdem über die Reichweite förderfähig sein.

Vier gedachte Fahrzeuge, geprüft mit den Grenzen der Richtlinie
Fahrzeug (gedacht)CO2 (49.⁠4)Reichweite (49.⁠5)FörderfähigWeg
Kompakter Hybrid A24 g/km72 kmjaCO2
SUV-Hybrid B68 g/km86 kmjaReichweite
Großer Hybrid C74 g/km61 kmneinkeiner
Range Extender D12 g/km160 kmjaCO2

Die Fahrzeuge in der Tabelle sind Beispiele, keine Modelle eines Herstellers. Für Ihr Auto zählt allein, was im CoC steht. Prospektwerte, Angaben aus Konfiguratoren oder Testberichte genügen nicht, weil das BAFA auf die Bescheinigung des konkreten Fahrzeugs schaut.

Die Werte im CoC finden

Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, englisch Certificate of Conformity, liegt jedem Neuwagen bei, oft als Papier im Fahrzeugordner, manchmal als PDF vom Händler. Sie ist nummeriert. Für die Förderung zählen zwei Felder:

  • 49.⁠4: der gewichtete kombinierte CO2-Wert nach WLTP, in g/km.
  • 49.⁠5: die elektrische Reichweite im Stadtzyklus, auf Englisch Equivalent All Electric Range city, in km.

Liegt der CO2-Wert über 60 g/km, verlangt das Merkblatt zu den Nachweisunterlagen das CoC als Nachweis der Reichweite. Liegt er darunter, verlangt das Merkblatt das CoC nicht. Fehlt das CoC, kann der Hersteller oder Händler es ausstellen.

Was ein Plug-in-Hybrid bringt

Förderung für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid, Zulassung im November 2026
HaushaltseinkommenOhne Kind1 Kind2 KinderElektroauto ohne Kind
30.000 €3.500 €4.000 €4.500 €5.000 €
52.000 €2.500 €3.000 €3.500 €4.000 €
70.000 €1.500 €2.000 €2.500 €3.000 €
84.000 €0 €2.000 €2.500 €0 €
89.000 €0 €0 €2.500 €0 €

In jeder Stufe liegt der Hybrid 1.500 € unter dem Elektroauto. Die Kinder wirken gleich: 500 € mehr je Kind, 5.000 € mehr Einkommensgrenze. Der Mini-Rechner oben prüft die beiden technischen Bedingungen und rechnet den Betrag für Ihren Haushalt.

Rechenbeispiel: Familie mit Hybrid-Kombi

Eine Familie mit einem Kind und einem Haushaltseinkommen von 56.000 € bestellt einen Plug-in-Hybrid-Kombi mit einem Listenpreis von 44.000 €. Laut CoC stößt er 31 g CO2/km aus und fährt 78 km elektrisch; förderfähig ist er über den CO2-Wert, obwohl die Reichweite knapp unter 80 km liegt. Die Förderung beträgt 3.000 €, der Preis nach Förderung 41.000 €. Ein vergleichbares Elektroauto zum selben Preis käme auf 39.500 €. Die Förderung zahlt das BAFA nach der Zulassung auf das Konto des Halters, nicht der Händler beim Kauf.

Drei Irrtümer über Hybride und Förderung

  • „Jeder Plug-in-Hybrid wird gefördert.“ Nein. Große Hybride mit hohem Verbrauch und kurzer Reichweite verfehlen beide Grenzen.
  • „Die Reichweite aus dem Prospekt zählt.“ Nein. Maßgeblich ist der Wert im CoC des konkreten Fahrzeugs, im Stadtzyklus gemessen; eine Ausstattung mit größeren Rädern kann ihn verändern.
  • „Wer bis Juni 2027 bestellt, ist auf der sicheren Seite.“ Nein. Es zählt die Erstzulassung, nicht die Bestellung.
  • „Der Händler zieht die Förderung vom Preis ab.“ Nein. Das BAFA zahlt nach der Zulassung an den Halter. Ein Rabatt des Händlers oder des Herstellers ist eine eigene Sache und ändert an der staatlichen Förderung nichts.

Die Frist bis Ende Juni 2027

Ein Plug-in-Hybrid muss bis zum 30. Juni 2027 in Deutschland erstmals zugelassen sein. Maßgeblich ist der Tag der Zulassung, nicht der Tag des Kaufvertrags und nicht der Liefertermin, den der Händler zugesagt hat. Ein Auto, das am 1. Juli 2027 zugelassen wird, bekommt nach heutiger Richtlinie 0 €. Wer am letzten möglichen Tag zulässt, kann den Antrag noch bis zum 30. Juni 2028 stellen und muss das Auto bis zum 29. Juni 2030 halten.

Bei Bestellungen mit langer Lieferzeit lohnt deshalb ein Blick in den Vertrag: Ist ein Liefertermin fest zugesagt, und was geschieht, wenn er sich verschiebt? Eine Förderung, die an einem Tag hängt, ist ein Risiko, das kein Händler abnimmt, solange es nicht schriftlich vereinbart ist.

Nach Juli 2027: nur angekündigt

Das BAFA schreibt, dass die Bundesregierung für die Zeit ab dem 1. Juli 2027 eine Förderung von Plug-in-Hybriden und Range Extendern prüft, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert. Damit soll ein Anreiz entstehen, möglichst viel elektrisch zu fahren. Wie das gemessen werden soll, welche Beträge gelten und ob es überhaupt dazu kommt, ist offen. Diese Seite rechnet deshalb für Zulassungen nach dem 30. Juni 2027 mit null und nimmt eine neue Regel erst auf, wenn sie veröffentlicht ist. Was zur Laufzeit des ganzen Programms bekannt ist, steht unter Laufzeit bis 2029.

Steuer und Quote: zwei Nachteile

Zwei Vorteile reiner Elektroautos fehlen beim Hybrid. Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nicht; ein Plug-in-Hybrid zahlt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG für den Hubraum und für CO2 über 95 g/km. Mit 1 498 cm³ und 30 g/km sind das 30,00 € im Jahr. Und die THG-Prämie, die reine Elektroautos jedes Jahr bringen, gibt es nicht, weil der Schätzwert des Umweltbundesamts nur für Fahrzeuge ohne Verbrenner gilt. Die Rechnung zur Steuer steht im Kfz-Steuer-Rechner, die Regeln der Quote unter THG-Quote.

Was für alle Antriebe gleich bleibt

  • Neufahrzeug der Klasse M1, gekauft oder geleast, Erstzulassung in Deutschland auf die antragstellende Person.
  • Antrag erst nach der Zulassung, höchstens 12 Monate danach.
  • Haltedauer 36 Monate, Einkommensgrenzen und Kinderregeln wie beim Elektroauto.
  • Keine Preisobergrenze für das Fahrzeug und keine amtliche Modellliste.

Welche Modelle am Markt die Bedingungen erfüllen, prüfen Sie am besten im CoC des konkreten Fahrzeugs. Eine Übersicht über Elektroautos mit Preisen und Zulassungszahlen steht unter förderfähige Modelle.

Was Käufer fragen

Wo finde ich den CO2-Wert meines Plug-in-Hybrids für die Förderung?

In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung, dem Certificate of Conformity, unter Nummer 49.⁠4: dort steht der gewichtete kombinierte CO2-Wert nach WLTP. Die elektrische Reichweite im Stadtzyklus steht unter 49.⁠5. Liegt der CO2-Wert über 60 g/km, laden Sie das CoC im Antrag hoch, um die Reichweite von mindestens 80 km nachzuweisen.

Reicht eine der beiden Bedingungen beim Plug-in-Hybrid aus?

Ja. Die Richtlinie verlangt höchstens 60 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite, nicht beides. Ein Hybrid mit 68 g und 86 km ist förderfähig, einer mit 24 g und 72 km ebenfalls. Nur wer beide Grenzen verfehlt, geht leer aus.

Was passiert mit der Hybrid-Förderung nach dem 30. Juni 2027?

Für Plug-in-Hybride und Range Extender, die später erstmals zugelassen werden, gibt es nach heutiger Richtlinie keine Förderung. Das BAFA schreibt, die Bundesregierung prüfe eine Förderung, die sich am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientiert. Das ist eine angekündigte Prüfung, keine Regel. Beträge oder Bedingungen dafür gibt es nicht.

Wird ein Range Extender wie ein Plug-in-Hybrid gefördert?

Ja. Die Richtlinie behandelt Fahrzeuge mit Range Extender wie Plug-in-Hybride: gleiche Tabelle, gleiche technische Bedingungen, gleiche Frist für die Erstzulassung. Weil ein Range Extender meist eine große elektrische Reichweite hat, erfüllt er die Bedingung bei Reichweite oder CO2 oft deutlich. Maßgeblich sind die Werte im CoC.

Lohnt sich bei der Förderung ein Plug-in-Hybrid statt eines Elektroautos?

Das hängt vom Fahrzeug und Ihrem Fahrprofil ab, nicht von der Förderung allein. Die Förderung ist beim Hybrid in jeder Stufe um 1.500 € niedriger, die Frist kürzer, die Kfz-Steuer fällt an und die THG-Prämie fehlt. Dieser Vergleich ersetzt keine Kaufentscheidung; er zeigt nur, was die Förderregeln beitragen.

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Richtlinie, Gesetze und Quellen

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Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

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