Einkommensgrenze der E-Auto-Förderung 2026
Welche Stufe gilt für Ihren Haushalt, wie viel Abstand bleibt bis zur nächsten Kürzung und was passiert, wenn das Einkommen genau auf einer Grenze liegt.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Wie weit liegt Ihr Einkommen von der nächsten Grenze?
Förderung
4.000 €
| Einordnung | Stufe 2 |
| Spielraum bis zur nächsten Kürzung | 2.000 € |
| Betrag danach | 3.000 € |
| Obergrenze für diese Kinderzahl | 80.000 € |
Grenzen eingeschlossen: Wer genau auf einer Grenze liegt, bekommt noch den höheren Betrag. Gerechnet mit einer Zulassung im November 2026.
Die E-Auto-Förderung 2026 hängt vom zu versteuernden Einkommen des Haushalts ab, nicht vom Bruttogehalt. Die Richtlinie kennt drei Stufen: bis 45.000 €, bis 60.000 € und bis 80.000 €. Ein Elektroauto bringt ohne Kind 5.000 €, 4.000 € oder 3.000 €, ein förderfähiger Plug-in-Hybrid 3.500 €, 2.500 € oder 1.500 €. Die Grenzen sind eingeschlossen: Wer genau 45.000 € hat, bleibt in der ersten Stufe, ein Euro mehr führt in die zweite. Über 80.000 € gibt es nur noch etwas mit Kindern: Für jedes förderrelevante Kind steigt die Obergrenze um 5.000 €, höchstens auf 90.000 € mit zwei Kindern. In diesem Bereich gilt der Betrag der dritten Stufe. Wer über der Obergrenze liegt, bekommt nichts, auch nicht anteilig. Gezählt wird für jede erwachsene Person im Haushalt der Durchschnitt aus den zwei letzten Steuerbescheiden; die Summe ist das Haushaltseinkommen.
Die Tabelle der Richtlinie
Die Förderrichtlinie legt die Beträge in einer Tabelle fest: Zeilen nach Einkommen, Spalten nach der Zahl der Kinder. Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge gilt die erste, für Plug-in-Hybride und Range Extender die zweite Tabelle. Die Übersicht des BAFA zeigt dieselben Werte.
| Haushaltseinkommen | Ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| 0 € bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | keine | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | keine | keine | 4.000 € |
| Haushaltseinkommen | Ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| 0 € bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | keine | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | keine | keine | 2.500 € |
Zwischen zwei Stufen liegen beim Elektroauto jeweils 1.000 €, beim Plug-in-Hybrid ebenso viel. Jedes Kind erhöht den Betrag in jeder Stufe um 500 €. Die Spalten zeigen, dass die Kinder zweimal wirken: Sie erhöhen den Betrag und verschieben die Obergrenze.
Grenzfälle, Euro für Euro
Die folgenden Fälle rechnet der Rechenkern dieser Seite mit einem Elektroauto, zugelassen im November 2026. Sie zeigen, wo genau die Sprünge liegen.
| Haushaltseinkommen | Kinder | Förderung |
|---|---|---|
| 45.000 € | 0 | 5.000 € |
| 45.001 € | 0 | 4.000 € |
| 60.000 € | 0 | 4.000 € |
| 60.001 € | 0 | 3.000 € |
| 80.000 € | 0 | 3.000 € |
| 80.001 € | 0 | 0 € |
| 80.001 € | 1 | 3.500 € |
| 85.001 € | 1 | 0 € |
| 85.001 € | 2 | 4.000 € |
| 90.000 € | 2 | 4.000 € |
| 90.001 € | 2 | 0 € |
Auffällig ist der Bereich direkt über 80.000 €: Ein Haushalt ohne Kind bekommt dort nichts, ein Haushalt mit einem Kind bekommt 3.500 €. Bei 85.001 € reicht ein Kind nicht mehr, zwei Kinder schon. Ein drittes Kind verschiebt nichts mehr, weil die Richtlinie höchstens 2 Kinder zählt.
Was „zu versteuerndes Einkommen“ bedeutet
Das zu versteuernde Einkommen ist ein Begriff aus dem § 2 Abs. 5 EStG. Es ist das, was nach allen Abzügen als Grundlage für die Einkommensteuer übrig bleibt. Vom Bruttolohn gehen unter anderem ab: die Werbungskosten, mindestens die Pauschale, die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchensteuer und andere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen. Bei Selbstständigen beginnt die Rechnung beim Gewinn, nicht beim Umsatz. Die Zahl steht im Einkommensteuerbescheid, meist in der Berechnung auf Seite zwei oder drei, in der Zeile „zu versteuerndes Einkommen“.
Weil die Abzüge je nach Lage sehr verschieden sind, lässt sich aus einem Bruttogehalt kein sicheres zvE ableiten. Dieser Rechner fragt deshalb nur nach der Zahl aus dem Bescheid. Wer noch keinen Bescheid für das letzte Jahr hat, kann eine Steuererklärung abgeben; für die Förderung zählen nur Bescheide, keine Erklärungen und keine Lohnsteuerbescheinigungen.
Der Durchschnitt aus zwei Jahren
Für jede erwachsene Person des Haushalts zählt der Mittelwert der zvE aus den zwei aktuellsten Bescheiden; danach werden die Mittelwerte addiert. Ein Jahr mit einer Abfindung oder einem besonders guten Geschäftsergebnis wiegt deshalb nur halb. Das BAFA nennt das ausdrücklich als Zweck des Durchschnitts. Die genaue Rechnung mit zwei Personen und vier Bescheiden zeigt Haushaltseinkommen berechnen. Wie schwankende Gewinne wirken, steht unter Selbstständige und Firmenwagen.
Wie viel Spielraum Sie haben
Der Mini-Rechner oben zeigt den Abstand bis zur nächsten Kürzung. Ein Beispiel: Ein Paar ohne Kind hat im Durchschnitt 58.000 €. Es liegt in der zweiten Stufe und bekommt für ein Elektroauto 4.000 €. Bis zur nächsten Grenze bleiben 2.000 €; darüber gäbe es 3.000 €. Läge das Haushaltseinkommen bei 44.800 €, wären es 5.000 €, also 1.000 € mehr. Ändern lässt sich daran nach dem Antrag nichts, vorher aber durchaus etwas: Welche zwei Bescheide die neuesten sind, hängt davon ab, wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben und wann das Finanzamt sie bearbeitet.
Fünf Haushalte im Vergleich
Die Zahlen in dieser Tabelle sind Annahmen für den Durchschnitt aus zwei Bescheiden, keine typischen Werte eines Berufs. Sie zeigen, wie verschieden Haushalte mit ähnlichem Bruttoeinkommen eingeordnet werden können.
| Haushalt | Haushaltseinkommen | Kinder | Elektroauto | Plug-in-Hybrid |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehende Pflegekraft | 38.000 € | 0 | 5.000 € | 3.500 € |
| Alleinerziehende Lehrerin, ein Kind | 46.000 € | 1 | 4.500 € | 3.000 € |
| Paar mit einem Kind | 83.000 € | 1 | 3.500 € | 2.000 € |
| Paar mit zwei Kindern | 89.500 € | 2 | 4.000 € | 2.500 € |
| Paar ohne Kind, zwei Vollzeitstellen | 86.000 € | 0 | 0 € | 0 € |
Das Paar ohne Kind mit zwei Vollzeitstellen liegt mit 86.000 € über der Grenze und geht leer aus, obwohl jede Person für sich allein in der ersten oder zweiten Stufe läge. Das Paar mit zwei Kindern liegt mit 89.500 € knapp unter der höchsten Obergrenze von 90.000 € und bekommt den Betrag der dritten Stufe mit zwei Kindern. Wer zusammenlebt, zählt zusammen, verheiratet oder nicht; die Regeln dazu stehen unter Haushaltseinkommen.
Wie das BAFA die Grenze prüft
Das BAFA rechnet nicht mit Ihren eigenen Angaben, sondern mit den hochgeladenen Bescheiden. Es braucht daraus nur wenige Angaben: Adressat, Steuer-ID, Datum, Steuerjahr und die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Alle übrigen Seiten müssen nicht eingereicht werden, und was nicht benötigt wird, dürfen Sie schwärzen, aber nur auf der Kopie. Die Bescheide dürfen höchstens 3 Jahre alt sein, gemessen am geprüften Steuerjahr, nicht am Datum, an dem das Finanzamt sie verschickt hat. Wer zwei passende Bescheide schon im Ordner hat, kann den Antrag also sofort nach der Zulassung stellen.
Was nicht zur Grenze zählt
- Einkommen erwachsener Kinder, die im Haushalt leben: Es bleibt außen vor.
- Steuerfreie Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Wohngeld: Sie stehen nicht im zvE. Ob sie über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöhen, ist für die Förderung gleichgültig.
- Vermögen: Ersparnisse, Immobilien oder Depots spielen keine Rolle, nur deren steuerpflichtige Erträge, soweit sie im zvE stehen.
- Der Preis des Autos: Eine Preisobergrenze für das Fahrzeug gibt es nicht.
Was die Förderung für einen bestimmten Wagen ergibt, rechnet der Prämienrechner mit Listenpreis und Nettopreis.