Nur Neuwagen: Tageszulassung, Gebrauchte und Auslandskauf

Die Förderung gilt nur für Autos, die zum ersten Mal zugelassen werden, und zwar in Deutschland. Was das für Tageszulassungen, Vorführwagen, Reimporte und Käufe im Ausland heißt.

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Zählt Ihr Auto als Neuwagen?

Förderfähig als Elektroauto

ja

Fahrzeugartin Ordnung
Ort der Erstzulassungin Ordnung
Förderzeitraumin Ordnung

Für den Zeitraum zählt das genaue Datum; hier ist die Jahresmitte angenommen.

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Gefördert werden 2026 nur Neufahrzeuge der Klasse M1, also Pkw, die zum ersten Mal überhaupt zugelassen werden, und zwar in Deutschland auf die antragstellende Person. Tageszulassungen, Vorführwagen und Werkszulassungen sind ausgeschlossen, weil sie schon einmal zugelassen waren, ebenso jeder Gebrauchtwagen. Die Erstzulassung muss ab dem 1. Januar 2026 liegen, für reine Elektroautos bis zum 31. Dezember 2029, für Plug-in-Hybride bis zum 30. Juni 2027. Weil das Antragsportal erst am 19. Mai 2026 öffnete, konnten auch Autos, die schon im Januar 2026 zugelassen wurden, nachträglich gefördert werden, sofern der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung gestellt wird. Wo das Auto gekauft wird, ist gleich, auch außerhalb der EU; entscheidend ist die erste Zulassung in Deutschland. Hat ein anderer EU-Staat dasselbe Auto schon gefördert, ist die deutsche Förderung ausgeschlossen. Eine Regel, nach der das Auto in der EU gebaut sein muss, gibt es derzeit nicht, und eine Preisobergrenze ebenfalls nicht.

Was „Neufahrzeug“ bedeutet

Die Förderrichtlinie fördert den Kauf oder das Leasing eines neuen Pkw der Klasse M1, der erstmals in Deutschland auf die antragstellende Person zugelassen wird. Das BAFA nennt die Ausschlüsse ausdrücklich: Tageszulassungen, Vorführwagen, Werkszulassungen und gebrauchte Fahrzeuge. Gemeinsam ist ihnen, dass die Erstzulassung schon erfolgt ist, und zwar auf jemand anderen. Der Kilometerstand ist dabei gleich: Ein Vorführwagen mit 50 km ist genauso ausgeschlossen wie einer mit 5 000 km.

Was als Neufahrzeug im Sinne der Förderung gilt
FahrzeugFörderfähigWarum
Neuwagen, nie zugelassen, Erstzulassung auf Sie in DeutschlandjaErstzulassung auf die antragstellende Person
Tageszulassung des Händlersneinschon einmal zugelassen
Vorführwagenneinschon einmal zugelassen
Werkszulassung des Herstellersneinschon einmal zugelassen
Gebrauchtwagenneinkein Neufahrzeug
Neuwagen aus dem Ausland, dort nie zugelassenjaKaufort unerheblich, Erstzulassung in Deutschland
Reimport mit ausländischer Tageszulassungneinschon im Ausland zugelassen
Elektro-Transporter der Klasse N1neinkeine Klasse M1

Der Mini-Rechner oben prüft die drei Bedingungen Fahrzeugart, Ort und Zeitraum für Ihren Fall.

Warum Tageszulassungen trotzdem angeboten werden

Händler und Hersteller lassen Autos auf sich zu, um Verkaufsziele zu erreichen, und geben sie dann mit Rabatt ab. Für Käufer kann das günstig sein, aber die staatliche Förderung fällt dann weg. Ein Rabatt von 4.000 € auf eine Tageszulassung ist für einen Haushalt in der ersten Stufe ohne Kind weniger wert als ein Neuwagen mit 5.000 € Förderung zum selben Listenpreis, für einen Haushalt in der dritten Stufe mit 3.000 € dagegen mehr. Achten Sie im Angebot auf die Angabe zur Erstzulassung: Steht dort ein Datum vor Ihrer eigenen Zulassung, ist das Auto keine Erstzulassung auf Sie.

Rechenbeispiel: Tageszulassung oder Neuwagen

Ein Elektroauto kostet laut Liste 36.000 €. Der Händler bietet dasselbe Modell als Tageszulassung mit 4.000 € Rabatt an, als Neuwagen mit 1.000 € Nachlass. Ob sich die Tageszulassung lohnt, hängt allein von Ihrer Förderstufe ab.

Endpreis nach Rabatt und Förderung, gedachtes Angebot
HaushaltTageszulassungNeuwagen mit FörderungVorteil Neuwagen
Stufe 1, 0 Kinder32.000 €30.000 €2.000 €
Stufe 2, 0 Kinder32.000 €31.000 €1.000 €
Stufe 3, 0 Kinder32.000 €32.000 €0 €
Stufe 3, 2 Kinder32.000 €31.000 €1.000 €

Ist der Vorteil negativ, wäre die Tageszulassung günstiger. Über der Einkommensgrenze gibt es keine Förderung, dann zählt nur der Rabatt. Die Rechnung lässt die THG-Prämie außer Acht, weil sie beide Autos gleich betrifft: Auch der Halter einer Tageszulassung kann sie jedes Jahr verkaufen. Ebenso gleich bleibt die Befreiung von der Kfz-Steuer, die beim Händler mit der Tageszulassung zu laufen beginnt; ein paar Tage Unterschied sind dabei ohne Bedeutung.

Der Zeitraum der Erstzulassung

Die Förderung gilt für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Das Antragsportal öffnete erst am 19. Mai 2026; wer schon vorher zugelassen hatte, konnte trotzdem beantragen. Begrenzt wird das nur durch die Antragsfrist von 12 Monaten.

Zeitraum und Antragsfrist an einigen Daten
FallZulassungElektroauto im ZeitraumAntrag spätestens
Zulassung kurz vor dem Jahreswechsel20. Dezember 2025neinentfällt
Zulassung vor Öffnung des Portals15. Januar 2026ja15. Januar 2027
Zulassung am Tag der Portalöffnung19. Mai 2026ja19. Mai 2027
Zulassung im Herbst 20261. November 2026ja1. November 2027

Am anderen Ende liegt der 31. Dezember 2029 für reine Elektroautos und der 30. Juni 2027 für Plug-in-Hybride und Range Extender. Was nach diesen Daten kommt, steht unter Laufzeit bis 2029.

Kauf im Ausland

Das BAFA beantwortet die Frage nach Käufen außerhalb Deutschlands und der EU mit Ja: Für die Förderfähigkeit ist unerheblich, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Wichtig ist die erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland. Drei Punkte verdienen bei einem Kauf im Ausland Aufmerksamkeit:

  1. Keine Zulassung im Ausland: Das Auto muss mit Überführungskennzeichen oder auf dem Transporter kommen und darf dort nicht regulär zugelassen worden sein.
  2. Keine ausländische Förderung: Eine vergleichbare Förderung eines anderen EU-Mitgliedstaates für dasselbe Auto schließt die deutsche Förderung aus.
  3. Unterlagen auf Deutsch: Ein fremdsprachiger Kaufvertrag braucht eine beglaubigte Übersetzung.

Für ein Auto, das Sie bei einem Umzug nach Deutschland mitbringen und das schon im Herkunftsland zugelassen war, gibt es keine Förderung. Was Zugezogene sonst beachten müssen, steht unter neu in Deutschland.

Kein Preisdeckel, keine Modellliste, keine EU-Regel

Drei Annahmen halten sich hartnäckig und stimmen für 2026 nicht. Erstens gibt es keine Preisobergrenze: Auch ein teures Elektroauto ist förderfähig, wenn das Haushaltseinkommen passt. Zweitens gibt es keine amtliche Liste förderfähiger Modelle; das BAFA veröffentlicht nur eine Statistik der bewilligten Anträge nach Marken und Modellen. Drittens gibt es keine Vorgabe, dass das Auto in der EU gebaut sein muss. Das BAFA verweist auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission für einen „Industrial Accelerator Act“, der solche Präferenzen enthalten könnte; die Entwürfe haben keine Wirkung auf die heutige Förderung. Welche Modelle am häufigsten gefördert wurden und was sie nach der Förderung kosten, zeigt förderfähige Modelle.

Was Sie im Kaufvertrag prüfen

  • Die Bezeichnung „Neufahrzeug“ und kein Hinweis auf eine Tages-, Händler- oder Werkszulassung.
  • Kein Datum einer Erstzulassung vor Ihrer eigenen; im Zweifel fragen Sie nach der Fahrzeug-Identifizierungsnummer und lassen sich bestätigen, dass das Auto nie zugelassen war.
  • Bei Reimporten: eine Erklärung, dass das Auto im Ausland weder zugelassen noch gefördert wurde.
  • Den Halter: Das Auto wird auf Sie zugelassen, nicht auf den Händler, eine Firma oder eine andere Person.
  • Das voraussichtliche Zulassungsdatum, vor allem bei Plug-in-Hybriden kurz vor dem Ende ihres Zeitraums.

Brennstoffzelle und Range Extender

Neben reinen Batterieautos fördert die Richtlinie Fahrzeuge mit Brennstoffzelle zu denselben Beträgen und im selben Zeitraum. Range Extender werden wie Plug-in-Hybride behandelt: niedrigere Beträge, technische Grenzen bei CO2 oder Reichweite, Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027.

Rabatte und Händlerprämien

Ein Rabatt beim Kauf eines Neuwagens ist kein Ausschlussgrund. Herstellerprämien und Händlernachlässe sind Preisnachlässe, keine öffentlichen Förderungen, und lassen sich mit der staatlichen Förderung verbinden. Wie die Beträge zusammenkommen, rechnet Kaufprämie kombinieren. Den Ablauf des Antrags nach der Zulassung beschreibt Antrag stellen.

Was Käufer fragen

Gibt es die E-Auto-Förderung für eine Tageszulassung?

Nein. Eine Tageszulassung ist ein Auto, das der Händler oder Hersteller schon einmal auf sich zugelassen hat, oft nur für einen Tag. Damit ist die Erstzulassung bereits erfolgt, und zwar nicht auf Sie. Die Förderung verlangt aber eine erstmalige Zulassung auf die antragstellende Person. Dasselbe gilt für Vorführwagen und Werkszulassungen, auch wenn sie kaum gefahren wurden.

Wird ein gebrauchtes Elektroauto 2026 gefördert?

Nein. Die Richtlinie fördert ausschließlich Neufahrzeuge. Für gebrauchte Elektroautos gibt es keine Kaufförderung des Bundes. Der Käufer eines gebrauchten Elektroautos kann aber die restliche Befreiung von der Kfz-Steuer übernehmen und als neuer Halter die THG-Prämie verkaufen, soweit der Vorbesitzer sie für das laufende Jahr nicht schon genutzt hat.

Kann ich ein im Ausland gekauftes E-Auto fördern lassen?

Ja, wenn es neu ist und in Deutschland zum ersten Mal zugelassen wird. Nach Auskunft des BAFA ist der Ort des Kaufs unerheblich, auch ein Kauf außerhalb der EU ist möglich. War das Auto im Ausland schon zugelassen, ist es kein Neuwagen mehr. Eine Förderung desselben Fahrzeugs durch einen anderen EU-Staat schließt die deutsche aus.

Muss ein gefördertes E-Auto in der EU gebaut sein?

Derzeit nicht. Das BAFA schreibt, die Europäische Kommission arbeite an einem Vorschlag für einen „Industrial Accelerator Act“, der Präferenzregeln für europäische Produktion enthalten könnte. Diese Entwürfe haben keine Auswirkung auf die heutige Förderfähigkeit. Sollten solche Vorgaben später übernommen werden, will das BAFA vorher informieren.

Bekomme ich Förderung für ein E-Auto, das im Januar 2026 zugelassen wurde?

Ja. Gefördert werden Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026, auch wenn das Antragsportal erst später öffnete. Der Antrag muss aber innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung gestellt werden. Bei einer Zulassung am 15. Januar 2026 endet die Frist am 15. Januar 2027.

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Richtlinie, Gesetze und Quellen

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Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

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