So rechnen wir
Jeder Rechtswert steht in einer einzigen Parameterdatei, gelesen am : die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs neuer Elektrofahrzeuge vom 19. Mai 2026, die Seiten des BAFA zu Voraussetzungen, Antrag und Nachweisen, das Einkommensteuergesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz auf gesetze-im-internet.de, die 38. BImSchV und die Bekanntmachungen des Umweltbundesamts. Rechner und Texte lesen nur aus dieser Datei. Wir sind nicht das BAFA; verbindlich ist allein dessen Zuwendungsbescheid.
Haushaltseinkommen
Für jede erwachsene Person des Haushalts, also die antragstellende Person und, falls vorhanden, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner oder die Person in eheähnlicher Gemeinschaft, nimmt der Rechner das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG aus den zwei letzten Steuerbescheiden, bildet den Durchschnitt und addiert die Durchschnitte. Beispiel: Person 1 mit 42.000 € und 46.000 €, Person 2 mit 18.000 € und 22.000 € ergibt 44.000 € + 20.000 € = 64.000 €. Bei Zusammenveranlagung steht ein gemeinsamer Wert im Bescheid; der Rechner teilt ihn auf zwei Personen, die Summe bleibt gleich. Einkommen von Kindern zählt nicht. Ein Bescheid über 0 € ist gültig. Ein Durchschnitt mit 50 Cent über der Grenze fällt in die nächste Stufe; der Rechner rundet nicht.
Stufen und Kinder
Stufen bis 45.000 €, bis 60.000 € und bis 80.000 €, die Grenzen jeweils eingeschlossen. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 € und steigt um 5.000 € je förderrelevantem Kind bis höchstens 90.000 €; mehr als 2 Kinder zählen nicht. Über 80.000 € gilt der Betrag der dritten Stufe, solange die Grenze für die Kinderzahl eingehalten ist. Förderrelevant ist ein Kind unter 18 Jahren am Tag der Erstzulassung, das im Haushalt lebt und für das Kindergeld bezogen wird. Elektroautos: 5.000 € bis 6.000 €; Plug-in-Hybride und Range Extender mit höchstens 60 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite: 3.500 € bis 4.500 €.
Zeiträume und Fristen
Gefördert wird die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, bei Elektroautos bis 31. Dezember 2029, bei Plug-in-Hybriden bis 30. Juni 2027. Der Antrag ist nach der Zulassung zu stellen, spätestens 12 Monate danach; der Rechner zeigt den Monat. Die Haltedauer beträgt 36 Monate ab Zulassung. Weil der Rechner nur Monat und Jahr abfragt, rechnet er vom Ersten des Monats; rechnen Sie mit Ihrem genauen Zulassungstag nach.
Preis nach Förderung und Modelldaten
Preis nach Förderung = Listenpreis des Herstellers inklusive 19 % Mehrwertsteuer minus Förderbetrag. Händlerrabatte, Herstellerprämien, Überführung und Zulassung sind nicht eingerechnet. 21 Listenpreise stammen aus Preislisten und Modellseiten der Hersteller, jeweils mit Adresse, Lesedatum (19. Oktober 2026) und wörtlichem Zitat im Quellordner der Seite; wo keine Herstellerquelle lesbar war, steht kein Preis. Die Bewilligungen je Modell stammen aus der Statistik des BAFA mit Stand 1. Oktober 2026, die Varianten eines Modells sind addiert. Die Neuzulassungen stammen aus der Tabelle FZ10 des Kraftfahrt-Bundesamts, Januar bis September 2026, Spalte Elektro (BEV) oder Plug-in-Hybrid, unter der Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, dl-de/by-2-0. Das KBA zählt Modellreihen, nicht Versionen; Cupra steht dort unter Seat, der iX1 unter der Reihe X1. Ein Skript baut die Datei aus diesen drei Quellen neu.
Kfz-Steuer
Elektroautos mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 sind 10 Jahre befreit, längstens bis 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG). Danach je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht 11,25 € bis 2.000 kg, 12,02 € bis 3.000 kg und 12,78 € bis 3.500 kg, gestaffelt, davon die Hälfte (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2). Beispiel 2.200 kg: 62,26 € im Jahr. Plug-in-Hybride: 2,00 € je angefangene 100 cm³ (Diesel 9,50 €) und gestaffelte Beträge je Gramm CO2 über 95 g/km.
THG-Quote
Für ein reines Elektroauto ohne Nachweis des Verbrauchs setzt das Umweltbundesamt einen Schätzwert von 2.000 kWh im Jahr an (3.000 kWh für leichte Nutzfahrzeuge), der auf die Quote dreifach zählt. Was ein Anbieter dafür zahlt, ist ein Marktpreis; der Rechner nimmt den Betrag, den Sie eingeben, und nennt als Orientierung den Marktstand vom 14. Oktober 2026. Eine Umrechnung in Tonnen CO2 zeigen wir nicht.
Tests vor jeder Veröffentlichung
- Alle 30 Felder der Fördertabelle (Elektroauto und Plug-in-Hybrid, fünf Stufen, null bis zwei Kinder).
- Jede Grenze links und rechts: 45.000 und 45.001, 60.000 und 60.001, 80.000 und 80.001, 85.000 und 85.001, 90.000 und 90.001, drei und mehr Kinder.
- Erster und letzter Tag jedes Zulassungszeitraums, Fristen über Monatsenden.
- Kfz-Steuer an jeder 200-kg-Stufe, Ende der Befreiung vor und nach 2035, Plug-in-Hybrid mit und ohne CO2-Aufschlag.
Was die Rechner nicht können
- Prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt; eine Liste förderfähiger Modelle veröffentlicht das BAFA nicht.
- Ihre Steuerbescheide lesen oder entscheiden, wer zu Ihrem Haushalt gehört; im Zweifel entscheidet das BAFA nach Ihren Nachweisen.
- Zusagen: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel, und es gibt keinen Rechtsanspruch.
- Persönliche Beratung zu Steuer, Leasing oder Finanzierung.
Aktualisierung
Volle Durchsicht spätestens alle 12 Monate, dazu bei jeder neuen Statistik des BAFA, jeder Monatsstatistik des KBA und jeder Änderung der Richtlinie. Fehler bitte an kontakt@stromerpraemie.de. Siehe auch die Redaktionsgrundsätze.
Alle Quellen
- Richtlinie zur Förderung des Erwerbs neuer Elektrofahrzeuge vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3)
- BAFA: Fördervoraussetzungen der E-Auto-Förderung
- BAFA: Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung
- BAFA: Antrag vorbereiten
- BAFA: Merkblatt Nachweisunterlagen
- BAFA: Schaubild Haushalt und Haushaltseinkommen
- BAFA: Übersicht der Förderhöhe
- BAFA: Statistik der E-Auto-Förderung, Stand 1. Oktober 2026
- Bundesregierung: Förderportal für E-Autos
- Bundesumweltministerium: E-Auto-Förderung
- Bundesumweltministerium: Pressemitteilung vom 5. Oktober 2026, 100.000 Bewilligungen
- Förderzentrale des Bundes: Antragsportal der E-Auto-Förderung
- BundID: Nutzerkonto des Bundes
- § 2 EStG: Umfang der Besteuerung, zu versteuerndes Einkommen
- § 64 EStG: Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf Kindergeld
- § 3d KraftStG: Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
- § 9 KraftStG: Steuersatz
- § 11 KraftStG: Entrichtungszeiträume
- 38. BImSchV: Anrechnung von Strom auf die THG-Quote
- Umweltbundesamt: Vollzug der 38. BImSchV, Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
- UBA: Bekanntmachung der Schätzwerte für Elektrofahrzeuge (BAnz AT 28.08.2023 B2)
- UBA: THG-Emissionswert von Strom für 2026 (BAnz AT 05.11.2025 B7)
- Deutscher Bundestag: Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (24. April 2026)
- BMV: Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
- Förderaufruf Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (WEG)
- KfW 442: Solarstrom für Elektroautos (beendet)
- Kraftfahrt-Bundesamt: Neuzulassungen nach Marken und Modellreihen (FZ10)
- Finanztip: THG-Quote, Anbietervergleich (Stand 14. Oktober 2026)
- ADAC: THG-Quote für E-Autos
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Herausgegeben von Radif Partners
Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer
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