E-Auto-Förderung beim Leasing 2026
Fast jede zweite bewilligte Förderung betrifft ein geleastes Auto. Was beim Leasing anders ist: wer den Antrag stellt, wie Laufzeit und Haltedauer zusammenpassen und wohin das Geld fließt.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Leasingvertrag und Haltedauer
Monate über die Laufzeit hinaus
12
| Förderung | 4.000 € |
| Je Monat der Haltedauer | 111 € |
| Haltedauer erfüllt | nur mit Verlängerung oder Übernahme |
Das Auto muss 36 Monate durchgehend auf Sie zugelassen bleiben, gleich wie lange der Vertrag läuft.
Die E-Auto-Förderung 2026 gilt für geleaste Neuwagen genauso wie für gekaufte, mit denselben Beträgen und denselben Einkommensgrenzen. Nach der BAFA-Statistik vom 1. Oktober 2026 entfielen 48.462 der 97.790 Bewilligungen auf Leasing und 49.328 auf Kauf. Den Antrag stellt der Halter, also die Person, auf die das Auto zugelassen ist. Beim privaten Leasing ist das meist der Leasingnehmer; Käufer oder Leasingnehmer und Halter müssen aber nicht dieselbe Person sein. Ist die Leasinggesellschaft als Halter eingetragen, gibt es keine Förderung für den Fahrer. Die Haltedauer von 36 Monaten gilt unabhängig von der Vertragslaufzeit. Ein Vertrag über 24 Monate reicht deshalb nicht: Er muss verlängert oder das Auto übernommen werden, sonst droht eine Rückforderung. Das Geld zahlt das BAFA auf das Konto des Halters, nicht an die Leasinggesellschaft. Als Vergleichsgröße: 5.000 € Förderung entsprechen über 36 Monate 138,89 € im Monat.
Leasing ist gleichgestellt
Die Förderrichtlinie fördert Neuwagen, die gekauft oder geleast werden. Das BAFA sagt dazu nur, dass das Fahrzeug über Kauf oder Leasing erworben werden muss; Kreditkonditionen und andere Erwerbsbedingungen spielen keine Rolle. Die Statistik vom Oktober 2026 zeigt, wie verbreitet Leasing ist:
| Erwerbsart | Bewilligungen | Anteil |
|---|---|---|
| Kauf | 49.328 | 50,4 % |
| Leasing | 48.462 | 49,6 % |
Halter, Leasingnehmer, Antragsteller
Beim Leasing gibt es drei Rollen, die auseinanderfallen können: der Leasingnehmer, der den Vertrag unterschreibt, der Halter, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht, und der Eigentümer, das ist die Leasinggesellschaft. Für die Förderung zählt allein der Halter. Er stellt den Antrag, auf ihn wird das Geld überwiesen, und er muss die Haltedauer einhalten. Wer unsicher ist, wer am Ende im Schein stehen wird, fragt den Anbieter vor der Unterschrift; nachträglich lässt sich das nur mit einer Umschreibung ändern, und die ist während der Haltedauer selbst meldepflichtig.
| Fall | Halter laut Schein | Förderung möglich |
|---|---|---|
| Privatleasing, Sie sind eingetragen | Sie | ja |
| Privatleasing, Partner unterschreibt, Sie sind eingetragen | Sie | ja, Antrag durch Sie |
| Leasinggesellschaft lässt auf sich zu | Leasinggesellschaft | nein |
| Gewerbeleasing über Ihre Firma | Firma | nein |
Laufzeit und Haltedauer
Das Auto muss 36 Monate durchgehend auf Sie zugelassen bleiben. Viele Leasingangebote laufen kürzer. Die Tabelle zeigt, was das bedeutet.
| Laufzeit | Fehlende Monate | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| 24 Monate | 12 | verlängern oder Auto übernehmen |
| 36 Monate | 0 | Rückgabedatum mit dem Zulassungstag vergleichen |
| 48 Monate | 0 | Rückgabedatum mit dem Zulassungstag vergleichen |
Bei einer Laufzeit von genau 36 Monaten kommt es auf die Tage an. Ein Beispiel: Das Auto wird am 3. November 2026 zugelassen, die Haltedauer läuft bis zum 2. November 2029. Beginnt der Vertrag erst bei der Übergabe am 5. November 2026, endet er am 4. November 2029, also nach dem Ende der Haltedauer. Wäre das Auto dagegen erst nach Vertragsbeginn zugelassen worden, und gibt man es am letzten Vertragstag zurück, fehlen womöglich einige Tage. Wer sichergehen will, vereinbart die Rückgabe nicht vor dem Tag nach dem Ende der Haltedauer.
Die Förderung im Verhältnis zur Rate
Das BAFA zahlt die Förderung als Einmalbetrag auf Ihr Konto, nicht als Abschlag auf die Rate. Um sie mit einem Leasingangebot zu vergleichen, kann man sie auf die Monate der Haltedauer verteilen:
| Haushaltseinkommen | Kinder | Förderung | Je Monat über 36 Monate |
|---|---|---|---|
| 38.000 € | 0 | 5.000 € | 138,89 € |
| 52.000 € | 1 | 4.500 € | 125,00 € |
| 72.000 € | 2 | 4.000 € | 111,11 € |
| 86.000 € | 2 | 4.000 € | 111,11 € |
Manche Angebote rechnen die Förderung als Sonderzahlung ein, die Sie leisten, sobald das Geld da ist. Das ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter; das BAFA zahlt trotzdem an Sie. Solche Angebote sind nicht unzulässig, aber sie verschieben ein Risiko auf Sie. Lesen Sie genau, was passiert, wenn die Förderung nicht bewilligt wird, etwa weil das Einkommen über der Grenze liegt oder ein Förderstopp kommt.
Zwei Angebote im Vergleich
Ein Beispiel mit gedachten Zahlen: Angebot A läuft 36 Monate zu 279 € im Monat, Angebot B läuft 24 Monate zu 249 €. Auf den ersten Blick ist B günstiger. Für die Förderung ist B aber nur dann geeignet, wenn der Anbieter eine Verlängerung um zwölf Monate oder eine Übernahme zu einem festen Preis zusagt. Fehlt diese Zusage, müssten Sie nach 24 Monaten entweder zu Bedingungen verlängern, die Sie heute nicht kennen, oder das Auto zurückgeben und mit einer Rückforderung rechnen. Ein Haushalt mit 52.000 € und einem Kind bekäme 4.500 €. Eine zeitanteilige Rückforderung für zwölf fehlende Monate läge in der Größenordnung von 1.500 €; das BAFA kann auch anders entscheiden. Der Vorteil von 30 € im Monat bei B wäre damit schnell aufgezehrt.
Quote, Steuer und Einkommen beim Leasing
Die THG-Prämie steht beim Leasing dem Halter zu, also in der Regel Ihnen. Sie können die Quote jedes Jahr selbst verkaufen; die Leasinggesellschaft hat darauf keinen Anspruch, solange sie nicht als Halter eingetragen ist. Die Kfz-Steuer schuldet ebenfalls der Halter; für ein Elektroauto mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 fällt sie in den ersten Jahren ohnehin nicht an. Beim Einkommen gibt es keine Besonderheit: Wer über der Grenze liegt, bekommt auch beim Leasing nichts, und ein Angebot, das mit der Förderung rechnet, wird dann teurer als beworben.
Am Ende des Vertrags
- Rückgabe nach der Haltedauer: keine Meldung nötig, keine Rückforderung.
- Rückgabe vorher: Meldung an das BAFA, das über eine anteilige oder vollständige Rückforderung entscheidet; Einzelheiten unter Haltedauer und Verkauf.
- Verlängerung: Der Vertrag läuft weiter, das Auto bleibt auf Sie zugelassen. Lassen Sie sich die Verlängerung schriftlich bestätigen.
- Übernahme: Sie kaufen das Auto zum Restwert. Es bleibt auf Sie zugelassen, die Haltedauer läuft ohne Unterbrechung weiter.
- Wechsel auf ein neues Leasingauto: Das neue Auto kann nicht noch einmal gefördert werden, weil jede Person die Förderung nur einmal bekommt. Ein Partner im selben Haushalt, der noch keine Förderung hatte, könnte für ein eigenes Auto dagegen selbst einen Antrag stellen, sofern der Haushalt nicht schon zwei Anträge gestellt hat.
Gewerbe- und Dienstwagenleasing
Ein Leasing über eine Firma ist ausgeschlossen, weil Antragsteller nur Privatpersonen sein können und das Auto nicht zum Betriebsvermögen gehören darf. Das gilt auch für einen Dienstwagen, den der Arbeitgeber least und Ihnen überlässt. Wie Selbstständige vorgehen, steht unter Selbstständige und Firmenwagen. Wie Leasing mit Herstellerprämien zusammenspielt, zeigt Kaufprämie kombinieren.
Prüfliste für Leasingkunden
- Sie selbst als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
- Laufzeit mindestens 36 Monate oder eine Zusage für Verlängerung oder Übernahme.
- Rückgabedatum nicht vor dem Ende der Haltedauer.
- Leasingvertrag als PDF für den Antrag, vollständig und lesbar, mit allen Seiten einschließlich der Anlagen zur Laufzeit.
- Ein Plan für das Vertragsende: Rückgabe, Verlängerung oder Übernahme, schriftlich festgehalten.
- Antrag innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung, mit Ihrer eigenen Kontoverbindung.