Haushaltseinkommen für die E-Auto-Förderung 2026 berechnen

Vier Bescheide, zwei Durchschnitte, eine Summe: So entsteht die Zahl, an der die Förderung hängt, und so finden Sie heraus, wer überhaupt zu Ihrem Haushalt zählt.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Vier Bescheide, ein Haushaltseinkommen

Haushaltseinkommen

59.000 €

Durchschnitt Person 144.000 €
Durchschnitt Person 215.000 €
Förderung, Elektroauto ohne Kind4.000 €

Bei Zusammenveranlagung steht in beiden Jahren ein gemeinsamer Wert im Bescheid: dann den gemeinsamen Wert bei Person 1 eintragen und Person 2 auf 0 lassen.

Förderung rechnen →

Für die E-Auto-Förderung 2026 zählt nicht das Einkommen der Person, die den Antrag stellt, sondern das des Haushalts. Zum Haushalt gehören die antragstellende Person, ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner und eine Person, mit der sie in eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Eine solche Gemeinschaft wird vermutet, wenn zwei unverheiratete Erwachsene denselben Hauptwohnsitz haben; widerlegen lässt sich das nur mit einer Erklärung, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird. Für jede dieser Personen wird der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den 2 aktuellsten Einkommensteuerbescheiden gebildet, danach werden die Durchschnitte addiert. Ein Beispiel: Lena hat 41.000 € und 47.000 €, Tom 9.000 € und 21.000 €. Ihr Haushaltseinkommen beträgt 59.000 €, die Förderung für ein Elektroauto ohne Kind 4.000 €. Einkommen erwachsener Kinder zählt nicht mit, und in einer Wohngemeinschaft ist jede Person ihr eigener Haushalt. Je Haushalt sind höchstens 2 Anträge möglich.

Wer zum Haushalt gehört

Das BAFA beschreibt einen Haushalt als eine einzelne Person oder mehrere Personen, die dauerhaft zusammen wohnen und wirtschaften. Für die Förderung werden aber nur bestimmte Erwachsene mitgezählt. Das Schaubild des BAFA zum Haushalt fasst es zusammen:

  • Die antragstellende Person, auf die das Auto zugelassen wird.
  • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die im selben Haushalt leben.
  • Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft: vermutet bei zwei unverheirateten Erwachsenen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz.

Nicht mitgezählt werden Kinder, auch erwachsene mit eigenem Einkommen, Eltern oder Großeltern, die im Haus leben, und Mitbewohner einer WG, die getrennt wirtschaften. Kinder unter 18 wirken nur über die Kinderzahl, nicht über ihr Einkommen; wie, steht unter Kinderbonus.

Die Rechnung in drei Schritten

  1. Für jede Person des Haushalts die 2 aktuellsten Einkommensteuerbescheide heraussuchen und jeweils die Zeile „zu versteuerndes Einkommen“ ablesen.
  2. Je Person den Durchschnitt bilden: beide Werte addieren und halbieren.
  3. Die Durchschnitte aller Personen addieren. Das ist das Haushaltseinkommen, mit dem das BAFA die Stufe bestimmt.
Beispiel: unverheiratetes Paar mit gemeinsamer Wohnung
PersonÄlterer BescheidNeuerer BescheidDurchschnitt
Lena41.000 €47.000 €44.000 €
Tom9.000 €21.000 €15.000 €
Haushalt59.000 €

Mit 59.000 € liegen Lena und Tom in der dritten Stufe und bekommen für ein Elektroauto 4.000 €. Hätte Lena allein gewohnt, wären es mit 44.000 € 5.000 € gewesen. Wäre Tom allein Antragsteller und lebte er allein, wären es 5.000 €. Weil beide zusammenwohnen, zählt nur die gemeinsame Rechnung, egal wer von beiden den Antrag stellt.

Warum der Durchschnitt fairer ist als ein Jahr

Ein einzelnes Jahr kann täuschen: der Berufseinstieg nach dem Studium, ein Jahr in Elternzeit, eine Abfindung, ein Jahr mit hohem Gewinn. Der Durchschnitt glättet das. In unserem Beispiel hätte Tom mit dem neueren Bescheid allein 21.000 €, mit dem älteren 9.000 €; der Mittelwert liegt bei 15.000 €. Das Haushaltseinkommen ändert sich dadurch um mehrere tausend Euro gegenüber einer Rechnung nur mit dem letzten Jahr, und damit unter Umständen die Stufe.

Zusammenveranlagung und Heirat

Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, bekommen einen Bescheid mit einem gemeinsamen Wert. Der genügt als Nachweis für beide. Für die Rechnung ist das ohne Bedeutung, weil am Ende ohnehin addiert wird: Ob zwei Personen je 35.000 € haben oder ein gemeinsamer Bescheid 70.000 € ausweist, das Haushaltseinkommen ist dasselbe.

Etwas mehr Sorgfalt braucht ein Wechsel zwischen den Jahren. Ein Paar hat im ersten Jahr noch zwei Einzelbescheide über 36.000 € und 30.000 €, im Jahr der Heirat einen gemeinsamen über 70.000 €. Das Haushaltseinkommen ist dann (36.000 € + 30.000 € + 70.000 €) geteilt durch zwei, also 68.000 €. Für ein Elektroauto ohne Kind ergibt das 3.000 €.

Wohngemeinschaft: jede Person für sich

Leben mehrere Erwachsene wirtschaftlich unabhängig in einer WG, gilt jede Person als eigener Haushalt. In einer Dreier-WG mit 24.000 €, 51.000 €, 83.000 € hätte jede Person ihren eigenen Anspruch:

Wohngemeinschaft mit getrennten Kassen
MitbewohnerEigenes EinkommenFörderung Elektroauto
Person 124.000 €5.000 €
Person 251.000 €4.000 €
Person 383.000 €0 €

Bei einer Zweier-WG greift zunächst die Vermutung der eheähnlichen Gemeinschaft. Sie lässt sich widerlegen, wenn beide dauerhaft getrennt wirtschaften, also keine gemeinsame Kasse führen und sich nicht gegenseitig versorgen. Das erklären Sie im Antrag selbst.

Sonderfälle

  • Partner ohne Bescheid: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie freiwillig abgeben. Hat er kein steuerpflichtiges Einkommen, weist der Bescheid 0 € aus, und das genügt als Nachweis.
  • Trennung: Wer getrennt wohnt und wirtschaftet, bildet keinen gemeinsamen Haushalt mehr; maßgeblich ist die Lage beim Antrag.
  • Bescheide unterschiedlicher Jahre: Jede Person nimmt ihre eigenen zwei aktuellsten Bescheide. Sie müssen nicht dieselben Jahre betreffen, dürfen aber nicht älter als 3 Steuerjahre sein.
  • Einmalzahlungen: Abfindungen und ähnliche Zahlungen zählen, soweit sie im zvE stehen. Der Durchschnitt aus zwei Jahren dämpft ihre Wirkung.

Häufige Rechenfehler

  • Nur das eigene Einkommen eintragen: Wer mit einem Partner zusammenlebt, rechnet dessen Durchschnitt immer mit, auch wenn nur ein Name im Fahrzeugschein steht.
  • Den Bruttolohn statt des zvE nehmen: Die Lohnsteuerbescheinigung zeigt den Bruttoarbeitslohn, nicht das zu versteuernde Einkommen. Für die Förderung zählt allein der Bescheid.
  • Einen gemeinsamen Bescheid doppelt zählen: Steht im gemeinsamen Bescheid ein Wert für beide, wird er nicht noch einmal für den Partner addiert.
  • Das neueste Jahr übersehen: Ist ein neuerer Bescheid eingegangen, ersetzt er den ältesten. Welche beiden die aktuellsten sind, entscheidet sich am Tag des Antrags.

Der Mini-Rechner oben nimmt vier einzelne Werte und zeigt beide Durchschnitte getrennt, damit sich solche Fehler leicht erkennen lassen. Prüfen Sie das Ergebnis zum Schluss mit dem großen Rechner, der auch Kinder und den Zulassungsmonat berücksichtigt.

Zwei Anträge in einem Haushalt

Jede Person kann die Förderung einmal bekommen, ein Haushalt höchstens 2-mal. Kauft ein Paar zwei Elektroautos, kann also jeder einen Antrag stellen, beide mit demselben Haushaltseinkommen. Jedes Auto muss auf die jeweilige Person zugelassen sein und 36 Monate auf sie zugelassen bleiben. Wie der Antrag abläuft und welche Dokumente Sie brauchen, steht unter Antrag stellen. Wer erst vor kurzem nach Deutschland gezogen ist und noch wenige deutsche Bescheide hat, findet Hinweise unter ohne deutschen Steuerbescheid.

Was Käufer fragen

Zählt das Einkommen meines Partners mit, wenn wir nicht verheiratet sind?

Ja, wenn Sie zusammen wohnen. Bei zwei Erwachsenen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die weder verheiratet noch verpartnert sind, vermutet das BAFA eine eheähnliche Gemeinschaft. Dann gehören beide Einkommen zum Haushalt. Die Vermutung lässt sich durch eine Eigenerklärung widerlegen, wenn Sie dauerhaft getrennt wirtschaften, etwa als Wohngemeinschaft mit getrennten Kassen.

Wie rechne ich das Haushaltseinkommen bei Zusammenveranlagung?

Wer gemeinsam veranlagt wird, bekommt einen Bescheid mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen. Dieser Bescheid genügt für beide Partner. Sie nehmen den gemeinsamen Wert aus beiden Jahren und bilden daraus den Durchschnitt; das Ergebnis ist dasselbe, als hätten Sie für jede Person getrennt gemittelt und addiert. Im Mini-Rechner tragen Sie den gemeinsamen Wert bei einer Person ein.

Gehört das Einkommen meines erwachsenen Kindes zum Haushaltseinkommen?

Nein. Erwerbstätige Kinder, die noch in der Wohnung leben, werden beim Haushaltseinkommen nicht berücksichtigt, auch wenn sie volljährig sind und gut verdienen. Das gilt ebenso für das Einkommen minderjähriger Kinder. Gezählt werden nur Sie und Ihr Partner. Ein volljähriges Kind kann umgekehrt selbst einen Antrag stellen, wenn das Auto auf es zugelassen wird.

Wir haben im letzten Jahr geheiratet: welche Bescheide zählen?

Die zwei aktuellsten Bescheide je Person, gleich welcher Art. Für das Jahr vor der Heirat sind das meist zwei Einzelbescheide, für das Jahr der Heirat oft ein gemeinsamer. Addiert und halbiert ergibt sich dasselbe Haushaltseinkommen. Mit 36.000 € und 30.000 € einzeln sowie 70.000 € gemeinsam sind es 68.000 €.

Können zwei Personen im selben Haushalt je eine Förderung bekommen?

Ja. Je Haushalt sind 2 Anträge möglich, und jede Person kann die Förderung einmal erhalten. Beide Anträge werden mit demselben Haushaltseinkommen geprüft. Jedes Auto muss auf die Person zugelassen sein, die den Antrag stellt, und jede muss ihre eigene Haltedauer einhalten.

Was gilt in einer Wohngemeinschaft für das Haushaltseinkommen?

Wenn mehrere Erwachsene in einer WG wirtschaftlich unabhängig voneinander leben, ist jede Person für die Förderung ein eigener Haushalt. Jede kann für sich einen Antrag stellen, sofern das Auto auf ihren Namen zugelassen ist und ihr eigenes Einkommen unter der Grenze liegt. Bei nur zwei Bewohnern greift aber zunächst die Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft, die per Erklärung zu widerlegen ist.

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Richtlinie, Gesetze und Quellen

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Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

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