Wallbox-Förderung 2026: was es noch gibt

Für die Wallbox am Einfamilienhaus zahlt der Bund 2026 nichts. Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter von Mehrfamilienhäusern gibt es dagegen ein neues Programm mit klaren Regeln.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Mehrfamilienhaus: wie viele Stellplätze, wie viel Zuschuss

Höchstens bei der Mindestzahl

9.000 €

Mindestens vorzuverkabeln6
Höchstbetrag je Stellplatz1.500 €
Alle Stellplätze ausgebaut, höchstens36.000 €

Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten; Antrag bis 10. November 2026. Die Beträge sind Obergrenzen, gezahlt wird höchstens der Anteil der förderfähigen Kosten.

Eine eigene Wallbox am Einfamilienhaus fördert der Bund 2026 nicht. Das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ kann nicht mehr beantragt werden, und das frühere Programm 440 für private Ladestationen gibt es nicht mehr. Gefördert wird dagegen das Laden in Mehrparteienhäusern: Nach der Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums vom 16. März 2026 stehen 500 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen und private Vermieter, wenn das Gebäude mindestens 3 Wohneinheiten hat. Mindestens 20 % der Stellplätze, wenigstens aber 6, müssen vorverkabelt werden, mit Ladeleistungen von 11 bis 22 kW. Je Stellplatz gibt es höchstens 1.300 € für die Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt und 2.000 € für bidirektionales Laden. Anträge laufen vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026. Mieterinnen und Mieter können nicht selbst beantragen.

Einfamilienhaus: kein Zuschuss vom Bund

Viele Seiten nennen noch Beträge für die private Wallbox, die aus früheren Jahren stammen. Für 2026 gilt: Die KfW führt das Programm 442 als beendet, ein Antrag ist nicht mehr möglich. Das ältere Programm 440 für Ladestationen an Wohngebäuden läuft ebenfalls nicht mehr. Die Kaufförderung für Elektroautos enthält keinen Zuschuss für die Ladestation. Wer im eigenen Haus eine Wallbox einbauen lässt, trägt die Kosten also selbst, sofern nicht ein Land, eine Kommune oder ein Energieversorger ein eigenes Programm anbietet. Solche Programme sind klein, oft schnell ausgeschöpft und an Bedingungen wie Ökostrom oder eine Photovoltaikanlage geknüpft. Prüfen Sie die Seite Ihrer Stadt und Ihres Stadtwerks; Beträge nennt diese Seite nur, wenn eine amtliche Quelle sie bestätigt.

Mehrparteienhaus: das Programm von 2026

Das Bundesverkehrsministerium fördert seit April 2026 Ladeinfrastruktur in und an Gebäuden mit mehreren Wohnungen. Die Grundlage ist eine Richtlinie vom 16. März 2026, der Förderaufruf für Eigentümergemeinschaften beschreibt die Einzelheiten. Das Budget beträgt 500 Millionen Euro. Abgewickelt wird über ein eigenes Portal mit einem Projektträger; das BAFA ist nicht beteiligt.

Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, Richtlinie 2026
BedingungWert
Gebäudemindestens 3 Wohneinheiten
Vorverkabelungmindestens 20 % der Stellplätze, wenigstens 6
Ladeleistung11 bis 22 kW
Höchstens je Stellplatz, nur Vorverkabelung1.300 €
Höchstens je Stellplatz, mit Ladepunkt1.500 €
Höchstens je Stellplatz, bidirektional2.000 €
Antragszeitraum15. April 2026 bis 10. November 2026
Zweckbindung3 Jahre
AusgeschlossenBauantrag nach dem 24. März 2021

Rechenbeispiele für Eigentümergemeinschaften

Die Mindestzahl ergibt sich aus dem Anteil der Stellplätze, aufgerundet, aber nie weniger als 6. Bei kleinen Tiefgaragen greift deshalb die Untergrenze, bei großen der Anteil. Die Tabelle zeigt die Höchstbeträge, wenn genau die Mindestzahl ausgebaut wird; gezahlt wird nie mehr als der förderfähige Anteil der tatsächlichen Kosten.

Höchstbeträge bei der Mindestzahl ausgebauter Stellplätze
StellplätzeMindestens auszubauenNur VorverkabelungMit LadepunktBidirektional
1267.800 €9.000 €12.000 €
2467.800 €9.000 €12.000 €
40810.400 €12.000 €16.000 €
801620.800 €24.000 €32.000 €

Eine Gemeinschaft mit 24 Stellplätzen muss also mindestens 6 vorverkabeln, weil 20 % von 24 weniger als die Untergrenze ergeben. Baut sie alle 24 Plätze mit Ladepunkt aus, liegt die Obergrenze bei 36.000 €. Den Mini-Rechner oben können Sie mit der Zahl Ihrer Stellplätze füllen.

Der Weg zum Antrag in der Eigentümergemeinschaft

  1. Ein Eigentümer oder die Verwaltung bringt das Thema auf die Tagesordnung der Versammlung.
  2. Ein Elektrobetrieb prüft den Hausanschluss und erstellt ein Angebot für die Vorverkabelung, mit oder ohne Ladepunkte.
  3. Die Versammlung beschließt Maßnahme und Antrag. Ohne Beschluss gibt es keinen Antrag der Gemeinschaft.
  4. Die Verwaltung stellt den Antrag im Portal, vor Beginn der Arbeiten und bis zum 10. November 2026.
  5. Nach der Bewilligung wird gebaut, danach werden die Kosten nachgewiesen und der Zuschuss ausgezahlt.

11 oder 22 kW, mit oder ohne Rückspeisung

Das Programm verlangt Ladepunkte mit 11 bis 22 kW. Für ein Auto, das über Nacht in der Garage steht, reichen 11 kW fast immer: In acht Stunden kommen so mehr Kilometer zusammen, als die meisten an einem Tag fahren. 22 kW lohnen sich eher, wenn Plätze geteilt werden oder Fahrzeuge tagsüber kurz stehen. Jeder Ladepunkt muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, Anlagen über 12 kVA brauchen nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung zusätzlich dessen Zustimmung. Bidirektional heißt, dass das Auto Strom nicht nur laden, sondern auch zurück ins Haus oder ins Netz abgeben kann. Dafür braucht es ein Fahrzeug, das das unterstützt, und eine passende Ladestation; deshalb liegt der Höchstbetrag hier am höchsten.

Fehler, die einen Antrag scheitern lassen

  • Die Arbeiten haben vor der Bewilligung begonnen. Ein vorzeitiger Beginn schließt eine Förderung in der Regel aus.
  • Es fehlt der Beschluss der Eigentümerversammlung, oder er deckt nur einen Teil der Maßnahme.
  • Das Haus hat weniger als 3 Wohneinheiten, etwa ein Zweifamilienhaus.
  • Geplant sind weniger Stellplätze als die Mindestzahl, oder die Ladeleistung liegt unter 11 kW.
  • Der Bauantrag des Gebäudes stammt aus der Zeit nach dem 24. März 2021.
  • Der Antrag geht nach dem 10. November 2026 ein.

Was die Wallbox im Haus ohne Zuschuss kostet

Ohne Förderung bestimmen drei Posten den Preis: das Gerät, die Leitung vom Zählerschrank zum Stellplatz und mögliche Arbeiten am Zählerschrank selbst. Je weiter der Weg und je älter die Elektrik, desto teurer wird der Einbau. Holen Sie mindestens zwei Angebote von eingetragenen Elektrobetrieben ein und achten Sie darauf, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber enthalten ist.

Wer eine Photovoltaikanlage hat oder plant, kann die Wallbox so wählen, dass sie Überschussstrom vom Dach nutzt. Das senkt die Ladekosten, ist aber keine Bedingung für irgendeine der hier genannten Förderungen und auch keine Voraussetzung für die THG-Prämie. Bei einer Mietwohnung ohne eigenen Stellplatz bleibt meist nur das Laden beim Arbeitgeber oder an öffentlichen Säulen.

Mieter, Vermieter, Eigentümer

Wer zur Miete wohnt, kann das Programm nicht selbst nutzen. Ein privater Vermieter kann aber beantragen, wenn das Haus die Bedingungen erfüllt, und die Kosten für den Mieter damit senken. Unabhängig von jeder Förderung haben Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG und Mieter nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau einer Lademöglichkeit erlaubt wird; bezahlen müssen sie ihn dann in der Regel selbst. Für ein einzelnes Elektroauto in einer großen Tiefgarage ist der eigene Anspruch oft schneller als ein gemeinsamer Förderantrag, für eine Gemeinschaft, in der mehrere Eigentümer elektrisch fahren wollen, rechnet sich der gemeinsame Ausbau eher.

Was die Wallbox nicht beeinflusst

  • Die THG-Prämie: Sie gilt pauschal für jedes Elektroauto, ob es zu Hause, beim Arbeitgeber oder an der Säule lädt.
  • Die Kaufförderung: Sie hängt am Fahrzeug und am Haushaltseinkommen, nicht an einer Lademöglichkeit.
  • Die Kfz-Steuer: Sie richtet sich allein nach Zulassung und Gewicht.

Ob sich ein Elektroauto ohne eigene Wallbox lohnt, hängt vor allem von den Strompreisen ab, zu denen Sie laden können. Wie sich Förderung und andere Prämien kombinieren lassen, zeigt Kaufprämie kombinieren.

Was Käufer fragen

Gibt es 2026 eine KfW-Förderung für die Wallbox am Einfamilienhaus?

Nein. Die KfW führt das Programm 442 für Solarstrom und Ladestation als beendet, und für das frühere Programm 440 gibt es keine neue Ausschreibung. Für eine Wallbox am eigenen Haus bietet der Bund 2026 keinen Zuschuss. Manche Länder, Städte oder Stadtwerke haben eigene Programme; ob und in welcher Höhe, steht nur auf deren Seiten und ändert sich oft kurzfristig.

Wer kann die Förderung für Ladepunkte im Mehrfamilienhaus beantragen?

Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter, die Eigentümer des Gebäudes sind. Das Haus braucht mindestens 3 Wohneinheiten. Große Unternehmen konnten nur bis zum 15. Oktober 2026 in einem Wettbewerbsverfahren einreichen. Wer zur Miete wohnt, kann den Antrag nicht selbst stellen, sondern muss den Vermieter dafür gewinnen.

Warum ist mein Neubau von der Ladepunkt-Förderung ausgeschlossen?

Wurde der Bauantrag nach dem 24. März 2021 gestellt, verlangt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz die Vorverkabelung ohnehin. Was ein Gesetz schon vorschreibt, fördert der Bund nicht zusätzlich. Der Ausschluss betrifft also jüngere Gebäude; bei älteren Häusern, die nachgerüstet werden, gilt er nicht.

Wie lange muss die geförderte Ladeinfrastruktur betrieben werden?

Die Förderung ist an eine Zweckbindung von 3 Jahren gebunden. In dieser Zeit muss die Infrastruktur für den geförderten Zweck bereitstehen. Wer sie früher abbaut oder anders nutzt, riskiert eine Rückforderung. Das gilt für die Gemeinschaft oder den Vermieter, der den Antrag gestellt hat, nicht für die einzelnen Nutzer der Stellplätze.

Darf ich als Wohnungseigentümer eine Wallbox verlangen?

Ja. Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020 kann jeder Eigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG verlangen, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit gestattet wird; Mieter haben nach § 554 BGB einen ähnlichen Anspruch gegen den Vermieter. Die Kosten trägt in der Regel, wer verlangt. Die Förderung für Mehrparteienhäuser setzt dagegen einen gemeinsamen Beschluss voraus.

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Richtlinie, Gesetze und Quellen

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Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

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