Kfz-Steuer für Elektroautos 2026 berechnen

Erstzulassung und zulässiges Gesamtgewicht eingeben: Der Rechner zeigt, bis wann die Befreiung läuft, welche Steuer danach fällig wird und was Sie bis dahin sparen.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Fahrzeugschein, Feld F.2

Antrieb

Kfz-Steuer heute

0 €

steuerfrei bis 31. Dezember 2035

Jahressteuer nach der Befreiung62,26 €
Ersparnis bis zum Ende der Befreiung571 €
Zahlungjährlich im Voraus

Schätzung nach §§ 3d und 9 KraftStG; festgesetzt wird die Steuer vom Hauptzollamt. So rechnen wir

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Gewicht 2.200 kg: 11 angefangene 200-kg-Stufen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG, zusammen 124,52 €.
  2. Elektrofahrzeuge zahlen die Hälfte (§ 9 Abs. 2): 62,26 € im Jahr.
  3. § 3d: zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31. Dezember 2035. Hier: bis 31. Dezember 2035.

Reine Elektroautos sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung nach § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes dauert 10 Jahre ab der Erstzulassung, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035. Ein Auto, das im März 2026 zugelassen wird, ist deshalb nicht bis 2036 frei, sondern bis zum 31. Dezember 2035. Danach richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht: je angefangene 200 kg ein Satz zwischen 11,25 € und 12,78 €, davon wird für Elektroautos die Hälfte erhoben. Bei 2 000 kg sind das 56,25 € im Jahr, bei 2 600 kg 74,28 €. Die Befreiung gilt einmal je Fahrzeug, geht beim Verkauf auf den neuen Halter über und verlängert sich durch eine Abmeldung nicht. Plug-in-Hybride sind nie befreit; sie zahlen nach Hubraum und CO2-Ausstoß.

Die Regel in zwei Schritten

Für ein reines Elektroauto gibt es zwei Phasen. In der ersten zahlt es keine Kfz-Steuer: Das § 3d KraftStG befreit alle Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, für 10 Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2035. In der zweiten Phase gilt der Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG: Er wird aus dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und für Elektroautos um 50 % ermäßigt. Hubraum und CO2-Wert spielen dabei keine Rolle.

Wann die Befreiung endet

Das Ende ergibt sich aus zwei Daten, von denen das frühere gilt: 10 Jahre nach der Erstzulassung, oder der 31. Dezember 2035. Für Autos, die bis Ende 2025 zugelassen wurden, greift meist die Zehnjahresfrist; wer seit Anfang 2026 zulässt, stößt auf die feste Grenze.

Ende der Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG
ErstzulassungBefreit bisWas greift
30. Juni 201629. Juni 2026zehn Jahre, schon abgelaufen
1. April 202131. März 2031zehn Jahre
15. März 202631. Dezember 2035feste Grenze
31. Dezember 203031. Dezember 2035feste Grenze, letzter Tag

Die ersten Elektroautos, die 2016 zugelassen wurden, zahlen also schon jetzt Steuer. Ein Auto, das nach dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wird, ist nach heutigem Recht gar nicht mehr befreit. Ob der Gesetzgeber diese Daten noch einmal verschiebt, ist offen; der Rechner verwendet nur das geltende Gesetz.

Die Steuer nach der Befreiung

Gerechnet wird in Schritten von 200 kg. Für jeden angefangenen Schritt bis 2.000 kg fallen 11,25 € an, bis 3.000 kg 12,02 €, bis 3.500 kg 12,78 €. Die Summe wird für Elektroautos halbiert. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung, nicht das Leergewicht.

Kfz-Steuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG mit Ermäßigung für Elektroautos
Zulässiges GesamtgewichtVoller SatzElektroauto im JahrZehn Jahre gespart
1.800 kg101,25 €50,63 €506,30 €
2.000 kg112,50 €56,25 €562,50 €
2.300 kg136,54 €68,27 €682,70 €
2.600 kg148,56 €74,28 €742,80 €
3.000 kg172,60 €86,30 €863,00 €

Die Ersparnis in der letzten Spalte ist die Steuer, die ein Auto in 10 vollen Jahren zahlen würde. Wer 2026 zulässt, kommt auf weniger, weil die Befreiung früher endet; der Rechner oben zeigt den genauen Betrag bis zum Enddatum. Im Vergleich zur Förderung beim Kauf und zur jährlichen THG-Prämie ist die Steuer ein kleiner Posten: Ein Kompaktwagen spart im Jahr etwa so viel, wie eine Tankfüllung kostet.

Plug-in-Hybride: keine Befreiung

Ein Plug-in-Hybrid hat einen Verbrennungsmotor und ist deshalb nicht nach § 3d befreit. Er zahlt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG wie jeder Pkw: 2,00 € je angefangene 100 cm³ Hubraum beim Benziner, 9,50 € beim Diesel, dazu ein gestaffelter Betrag für jedes Gramm CO2 über 95 g/km. Weil der gewichtete WLTP-Wert eines Plug-in-Hybrids meist darunter liegt, bleibt der Hubraum.

Kfz-Steuer im Vergleich
BeispielHubraumCO2Steuer im Jahr
Plug-in-Hybrid, Benziner1 498 cm³30 g/km30,00 €
Benziner ohne Stecker, zum Vergleich1 998 cm³120 g/km91,00 €
Elektroauto, 2 000 kg, nach der Befreiungentfälltentfällt56,25 €

Für die Kaufförderung zählt bei einem Plug-in-Hybrid etwas anderes, nämlich der CO2-Wert und die elektrische Reichweite; das erklärt Plug-in-Hybrid-Förderung.

Sonderfälle

  • Gebrauchtkauf: Der Käufer übernimmt die restliche Befreiung. Wer ein 2017 zugelassenes Auto kauft, sollte wissen, dass sie im Jahr 2027 endet.
  • Abmeldung: Eine Zeit ohne Zulassung verlängert die Befreiung nicht. Die 10 Jahre laufen ab der Erstzulassung weiter.
  • Umbau: Ein auf Elektroantrieb umgerüsteter Verbrenner kann unter Bedingungen ebenfalls befreit sein; maßgeblich ist der Bescheid des Zolls.
  • Zahlung: Die Steuer wird nach § 11 KraftStG jährlich im Voraus fällig. Halbjährliche Zahlung ist erst bei mehr als 500 € im Jahr möglich, mit Aufschlag; ein Elektroauto erreicht diesen Betrag nicht.

Beispiel: ein Kompaktwagen von 2026 bis 2040

Ein Haushalt lässt im März 2026 ein neues Elektroauto mit 2 100 kg zulässigem Gesamtgewicht zu. Bis zum 31. Dezember 2035 zahlt er keine Kfz-Steuer. Ab dem 1. Januar 2036 setzt das Hauptzollamt die ermäßigte Gewichtssteuer fest: elf angefangene Schritte von 200 kg, davon zehn zum ersten und einer zum zweiten Satz, halbiert 62,26 € im Jahr. Fährt der Haushalt das Auto bis Ende 2039, kommen in diesen vier Jahren 249,04 € zusammen. Verkauft er es vorher, setzt der Zoll die Steuer für den neuen Halter fest.

Wo das Gewicht steht

Der Rechner fragt nach dem zulässigen Gesamtgewicht, weil das Gesetz darauf abstellt. Sie finden es in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.2, ; daneben steht unter F.1 die technisch zulässige Masse, die meist gleich ist. Das Leergewicht unter G liegt meist 400 bis 500 kg darunter und führt zu einer zu niedrigen Steuer, wenn man es einsetzt. Bei großen Elektro-SUV mit schwerer Batterie kann das zulässige Gesamtgewicht über 2 500 kg liegen; dann greift für die Schritte oberhalb von 2.000 kg der höhere Satz.

Elektroauto als Firmenwagen

Für die Kfz-Steuer macht es keinen Unterschied, ob ein Elektroauto privat oder auf eine Firma zugelassen ist: Die Befreiung und der Satz danach sind dieselben. Für die Kaufförderung dagegen zählt, wer Halter ist, und Firmenwagen sind ausgeschlossen; Einzelheiten stehen unter Selbstständige und Firmenwagen.

Kfz-Steuer und Förderung zusammen sehen

Die Haltedauer der Kaufförderung beträgt 36 Monate; in dieser Zeit fällt bei jedem neuen Elektroauto keine Kfz-Steuer an. Eine Rolle spielt die Steuer erst, wenn Sie über das Jahr 2035 hinaus planen oder ein älteres Elektroauto gebraucht kaufen. Was die Förderung für Ihren Haushalt ergibt, rechnet der Prämienrechner; was ein Verkauf vor Ablauf der Haltedauer bedeutet, steht unter Haltedauer und Verkauf.

Für die Gesamtrechnung eines Elektroautos lohnt deshalb ein Blick auf die Reihenfolge der Beträge: zuerst die einmalige Förderung, die vom Einkommen abhängt, dann jedes Jahr die THG-Prämie, die jeder Halter bekommt, und erst ganz am Ende eine Kfz-Steuer im zweistelligen Bereich. Wer ein Auto zehn Jahre fährt, merkt von der Steuer in den meisten Fällen nur in den letzten Jahren etwas.

Was Käufer fragen

Bis wann ist mein Elektroauto von der Kfz-Steuer befreit?

10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, aber höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Ein im Juni 2016 zugelassenes Auto war bis zum 29. Juni 2026 frei, ein im April 2021 zugelassenes bleibt es bis zum 31. März 2031. Wer ab 2026 zulässt, erreicht die vollen 10 Jahre nicht mehr, weil die feste Grenze früher greift.

Übernimmt der Käufer eines gebrauchten E-Autos die Steuerbefreiung?

Ja. Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht an der Person. Der neue Halter übernimmt die restliche Zeit bis zum Ende, das sich aus der Erstzulassung ergibt. Einen neuen Zeitraum gibt es beim Halterwechsel nicht, und eine Abmeldung mit späterer Wiederzulassung hält die Uhr ebenfalls nicht an.

Wie viel Kfz-Steuer zahlt ein Elektroauto nach der Befreiung?

Die Steuer richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht in Feld F.2 des Fahrzeugscheins. Für jede angefangenen 200 kg gilt ein gestaffelter Satz, und Elektroautos zahlen davon 50 %. Ein Auto mit 2 000 kg kostet dann 56,25 € im Jahr, eines mit 3 000 kg 86,30 €. Das Zollamt zieht den Betrag jährlich im Voraus ein.

Warum ist mein Plug-in-Hybrid nicht von der Kfz-Steuer befreit?

Die Befreiung nach § 3d gilt nur für Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Ein Plug-in-Hybrid zahlt wie ein Verbrenner nach Hubraum und CO2-Ausstoß. Weil der gewichtete CO2-Wert meist unter 95 g/km liegt, bleibt oft nur der Hubraumanteil: Bei 1 498 cm³ Benziner sind das 30 € im Jahr.

Muss ich die Steuerbefreiung beim Zoll extra beantragen?

Nein. Die Zulassungsstelle meldet das Fahrzeug an den Zoll, der die Steuer festsetzt. Für ein befreites Elektroauto erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Zeitraum der Befreiung steht. Prüfen Sie dort das Enddatum; ist es falsch, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist beim Hauptzollamt widersprechen.

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Richtlinie, Gesetze und Quellen

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Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

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