Kfz-Steuer für Elektroautos 2026 berechnen
Erstzulassung und zulässiges Gesamtgewicht eingeben: Der Rechner zeigt, bis wann die Befreiung läuft, welche Steuer danach fällig wird und was Sie bis dahin sparen.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Kfz-Steuer heute
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steuerfrei bis 31. Dezember 2035
| Jahressteuer nach der Befreiung | 62,26 € |
|---|---|
| Ersparnis bis zum Ende der Befreiung | 571 € |
| Zahlung | jährlich im Voraus |
Schätzung nach §§ 3d und 9 KraftStG; festgesetzt wird die Steuer vom Hauptzollamt. So rechnen wir
Rechenweg Schritt für Schritt
- Gewicht 2.200 kg: 11 angefangene 200-kg-Stufen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG, zusammen 124,52 €.
- Elektrofahrzeuge zahlen die Hälfte (§ 9 Abs. 2): 62,26 € im Jahr.
- § 3d: zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31. Dezember 2035. Hier: bis 31. Dezember 2035.
Reine Elektroautos sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung nach § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes dauert 10 Jahre ab der Erstzulassung, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035. Ein Auto, das im März 2026 zugelassen wird, ist deshalb nicht bis 2036 frei, sondern bis zum 31. Dezember 2035. Danach richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht: je angefangene 200 kg ein Satz zwischen 11,25 € und 12,78 €, davon wird für Elektroautos die Hälfte erhoben. Bei 2 000 kg sind das 56,25 € im Jahr, bei 2 600 kg 74,28 €. Die Befreiung gilt einmal je Fahrzeug, geht beim Verkauf auf den neuen Halter über und verlängert sich durch eine Abmeldung nicht. Plug-in-Hybride sind nie befreit; sie zahlen nach Hubraum und CO2-Ausstoß.
Die Regel in zwei Schritten
Für ein reines Elektroauto gibt es zwei Phasen. In der ersten zahlt es keine Kfz-Steuer: Das § 3d KraftStG befreit alle Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, für 10 Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2035. In der zweiten Phase gilt der Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG: Er wird aus dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und für Elektroautos um 50 % ermäßigt. Hubraum und CO2-Wert spielen dabei keine Rolle.
Wann die Befreiung endet
Das Ende ergibt sich aus zwei Daten, von denen das frühere gilt: 10 Jahre nach der Erstzulassung, oder der 31. Dezember 2035. Für Autos, die bis Ende 2025 zugelassen wurden, greift meist die Zehnjahresfrist; wer seit Anfang 2026 zulässt, stößt auf die feste Grenze.
| Erstzulassung | Befreit bis | Was greift |
|---|---|---|
| 30. Juni 2016 | 29. Juni 2026 | zehn Jahre, schon abgelaufen |
| 1. April 2021 | 31. März 2031 | zehn Jahre |
| 15. März 2026 | 31. Dezember 2035 | feste Grenze |
| 31. Dezember 2030 | 31. Dezember 2035 | feste Grenze, letzter Tag |
Die ersten Elektroautos, die 2016 zugelassen wurden, zahlen also schon jetzt Steuer. Ein Auto, das nach dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wird, ist nach heutigem Recht gar nicht mehr befreit. Ob der Gesetzgeber diese Daten noch einmal verschiebt, ist offen; der Rechner verwendet nur das geltende Gesetz.
Die Steuer nach der Befreiung
Gerechnet wird in Schritten von 200 kg. Für jeden angefangenen Schritt bis 2.000 kg fallen 11,25 € an, bis 3.000 kg 12,02 €, bis 3.500 kg 12,78 €. Die Summe wird für Elektroautos halbiert. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung, nicht das Leergewicht.
| Zulässiges Gesamtgewicht | Voller Satz | Elektroauto im Jahr | Zehn Jahre gespart |
|---|---|---|---|
| 1.800 kg | 101,25 € | 50,63 € | 506,30 € |
| 2.000 kg | 112,50 € | 56,25 € | 562,50 € |
| 2.300 kg | 136,54 € | 68,27 € | 682,70 € |
| 2.600 kg | 148,56 € | 74,28 € | 742,80 € |
| 3.000 kg | 172,60 € | 86,30 € | 863,00 € |
Die Ersparnis in der letzten Spalte ist die Steuer, die ein Auto in 10 vollen Jahren zahlen würde. Wer 2026 zulässt, kommt auf weniger, weil die Befreiung früher endet; der Rechner oben zeigt den genauen Betrag bis zum Enddatum. Im Vergleich zur Förderung beim Kauf und zur jährlichen THG-Prämie ist die Steuer ein kleiner Posten: Ein Kompaktwagen spart im Jahr etwa so viel, wie eine Tankfüllung kostet.
Plug-in-Hybride: keine Befreiung
Ein Plug-in-Hybrid hat einen Verbrennungsmotor und ist deshalb nicht nach § 3d befreit. Er zahlt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG wie jeder Pkw: 2,00 € je angefangene 100 cm³ Hubraum beim Benziner, 9,50 € beim Diesel, dazu ein gestaffelter Betrag für jedes Gramm CO2 über 95 g/km. Weil der gewichtete WLTP-Wert eines Plug-in-Hybrids meist darunter liegt, bleibt der Hubraum.
| Beispiel | Hubraum | CO2 | Steuer im Jahr |
|---|---|---|---|
| Plug-in-Hybrid, Benziner | 1 498 cm³ | 30 g/km | 30,00 € |
| Benziner ohne Stecker, zum Vergleich | 1 998 cm³ | 120 g/km | 91,00 € |
| Elektroauto, 2 000 kg, nach der Befreiung | entfällt | entfällt | 56,25 € |
Für die Kaufförderung zählt bei einem Plug-in-Hybrid etwas anderes, nämlich der CO2-Wert und die elektrische Reichweite; das erklärt Plug-in-Hybrid-Förderung.
Sonderfälle
- Gebrauchtkauf: Der Käufer übernimmt die restliche Befreiung. Wer ein 2017 zugelassenes Auto kauft, sollte wissen, dass sie im Jahr 2027 endet.
- Abmeldung: Eine Zeit ohne Zulassung verlängert die Befreiung nicht. Die 10 Jahre laufen ab der Erstzulassung weiter.
- Umbau: Ein auf Elektroantrieb umgerüsteter Verbrenner kann unter Bedingungen ebenfalls befreit sein; maßgeblich ist der Bescheid des Zolls.
- Zahlung: Die Steuer wird nach § 11 KraftStG jährlich im Voraus fällig. Halbjährliche Zahlung ist erst bei mehr als 500 € im Jahr möglich, mit Aufschlag; ein Elektroauto erreicht diesen Betrag nicht.
Beispiel: ein Kompaktwagen von 2026 bis 2040
Ein Haushalt lässt im März 2026 ein neues Elektroauto mit 2 100 kg zulässigem Gesamtgewicht zu. Bis zum 31. Dezember 2035 zahlt er keine Kfz-Steuer. Ab dem 1. Januar 2036 setzt das Hauptzollamt die ermäßigte Gewichtssteuer fest: elf angefangene Schritte von 200 kg, davon zehn zum ersten und einer zum zweiten Satz, halbiert 62,26 € im Jahr. Fährt der Haushalt das Auto bis Ende 2039, kommen in diesen vier Jahren 249,04 € zusammen. Verkauft er es vorher, setzt der Zoll die Steuer für den neuen Halter fest.
Wo das Gewicht steht
Der Rechner fragt nach dem zulässigen Gesamtgewicht, weil das Gesetz darauf abstellt. Sie finden es in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.2, ; daneben steht unter F.1 die technisch zulässige Masse, die meist gleich ist. Das Leergewicht unter G liegt meist 400 bis 500 kg darunter und führt zu einer zu niedrigen Steuer, wenn man es einsetzt. Bei großen Elektro-SUV mit schwerer Batterie kann das zulässige Gesamtgewicht über 2 500 kg liegen; dann greift für die Schritte oberhalb von 2.000 kg der höhere Satz.
Elektroauto als Firmenwagen
Für die Kfz-Steuer macht es keinen Unterschied, ob ein Elektroauto privat oder auf eine Firma zugelassen ist: Die Befreiung und der Satz danach sind dieselben. Für die Kaufförderung dagegen zählt, wer Halter ist, und Firmenwagen sind ausgeschlossen; Einzelheiten stehen unter Selbstständige und Firmenwagen.
Kfz-Steuer und Förderung zusammen sehen
Die Haltedauer der Kaufförderung beträgt 36 Monate; in dieser Zeit fällt bei jedem neuen Elektroauto keine Kfz-Steuer an. Eine Rolle spielt die Steuer erst, wenn Sie über das Jahr 2035 hinaus planen oder ein älteres Elektroauto gebraucht kaufen. Was die Förderung für Ihren Haushalt ergibt, rechnet der Prämienrechner; was ein Verkauf vor Ablauf der Haltedauer bedeutet, steht unter Haltedauer und Verkauf.
Für die Gesamtrechnung eines Elektroautos lohnt deshalb ein Blick auf die Reihenfolge der Beträge: zuerst die einmalige Förderung, die vom Einkommen abhängt, dann jedes Jahr die THG-Prämie, die jeder Halter bekommt, und erst ganz am Ende eine Kfz-Steuer im zweistelligen Bereich. Wer ein Auto zehn Jahre fährt, merkt von der Steuer in den meisten Fällen nur in den letzten Jahren etwas.