Kinderbonus der E-Auto-Förderung 2026

Kinder wirken bei der Förderung zweimal: Sie erhöhen den Betrag und heben die Einkommensgrenze an. Wer zählt, entscheidet das Kindergeld und der Tag der Zulassung.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Was jedes Kind beim selben Einkommen ändert

Mit zwei Kindern

4.000 €

Ohne Kind0 € (Grenze 80.000 €)
Ein Kind3.500 € (Grenze 85.000 €)
Zwei Kinder4.000 € (Grenze 90.000 €)
Drei Kinder4.000 € (Grenze 90.000 €)

Gezählt werden Kinder unter 18 am Tag der Erstzulassung, mit Kindergeld für Ihren Haushalt; ab dem dritten Kind ändert sich nichts.

Förderung rechnen →

Kinder verändern die E-Auto-Förderung 2026 auf zwei Wegen. Erstens steigt der Betrag in jeder Einkommensstufe um 500 € je Kind, für ein Elektroauto in der ersten Stufe also von 5.000 € auf 5.500 € und 6.000 €. Zweitens hebt jedes Kind die Obergrenze des Haushaltseinkommens um 5.000 € an, von 80.000 € auf 85.000 € und 90.000 €. Gezählt werden höchstens 2 Kinder. Förderrelevant ist ein Kind, das im Haushalt lebt, für das Kindergeld bezogen wird und das am Tag der Erstzulassung des Autos jünger als 18 Jahre ist. Das Datum des Antrags spielt für das Alter keine Rolle. Im Wechselmodell zählt das Kind in dem Haushalt, dem die Eltern das Kindergeld zugeordnet haben. Nachweisen lässt sich die Kinderzahl mit dem Kindergeldbescheid, einer Bescheinigung der Familienkasse oder einer erweiterten Meldebescheinigung. Ein Haushalt mit zwei Kindern und 88.000 € Einkommen bekommt so noch 4.000 €, ohne Kinder wären es 0 €.

Zwei Wirkungen eines Kindes

Die Förderrichtlinie behandelt Kinder in der Tabelle als eigene Spalten. Für reine Elektroautos und Plug-in-Hybride steigt der Betrag je Kind um 500 €. Zusätzlich verschiebt jedes Kind die Grenze, bis zu der überhaupt gefördert wird. Die zweite Wirkung ist für Haushalte mit mittlerem bis höherem Einkommen meist entscheidend.

Elektroauto: Förderung nach Kinderzahl bei gleichem Einkommen
HaushaltseinkommenOhne Kind1 Kind2 Kinder
40.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
55.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
75.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
83.000 €0 €3.500 €4.000 €
88.000 €0 €0 €4.000 €
Plug-in-Hybrid: Förderung nach Kinderzahl bei gleichem Einkommen
HaushaltseinkommenOhne Kind1 Kind2 Kinder
40.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
55.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
75.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
83.000 €0 €2.000 €2.500 €
88.000 €0 €0 €2.500 €

Bei 40.000 € macht jedes Kind 500 € aus. Bei 83.000 € entscheidet das erste Kind darüber, ob es überhaupt etwas gibt. Bei 88.000 € braucht es zwei Kinder. Der Mini-Rechner oben zeigt die vier Fälle für Ihr eigenes Einkommen nebeneinander.

Wann ein Kind förderrelevant ist

Das BAFA nennt drei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen:

  1. Das Kind lebt im Haushalt der antragstellenden Person.
  2. Für das Kind besteht eine Kindergeldberechtigung in diesem Haushalt.
  3. Das Kind ist am Tag der Erstzulassung des geförderten Autos jünger als 18 Jahre.

Leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder kommen gleichermaßen in Frage, solange für sie in Ihrem Haushalt Kindergeld gezahlt wird. Das Einkommen der Kinder zählt nie zum Haushaltseinkommen, auch nicht das eines Auszubildenden unter 18.

Der 18. Geburtstag und der Tag der Zulassung

Weil das Alter am Tag der Erstzulassung zählt, kann der Termin bei der Zulassungsstelle über mehrere hundert Euro entscheiden. Ein Beispiel: Ein Kind ist am 10. Dezember 2008 geboren und wird am 10. Dezember 2026 volljährig.

Zulassung vor und nach dem 18. Geburtstag, Elektroauto
ZulassungAlter des KindesGezählte KinderFörderung bei 50.000 €
1. Dezember 202617 Jahre14.500 €
15. Dezember 202618 Jahre04.000 €

Liegt das Haushaltseinkommen über 80.000 €, geht es nicht um 500 €, sondern um den ganzen Betrag. Das Datum des Kaufvertrags und das Datum des Antrags spielen für das Alter keine Rolle. Den Antrag können Sie bis zu 12 Monate nach der Zulassung stellen; das Kind bleibt gezählt.

Wechselmodell und getrennte Eltern

Leben Eltern getrennt und betreuen ein Kind abwechselnd, kann es nur in einem Haushalt zählen. Entscheidend ist der Kindergeldbescheid: Nach § 64 EStG wird das Kindergeld an den Berechtigten gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, und bei mehreren Haushalten bestimmen die Eltern gemeinsam, wem. Die Förderung folgt dieser Zuordnung ohne Ausnahme. Für den anderen Elternteil zählt das Kind nicht, auch wenn er Unterhalt zahlt oder das Kind die Hälfte der Woche bei ihm wohnt.

Planen beide Eltern ein Elektroauto, kann es sich lohnen, die Lage vorher nüchtern zu betrachten: Das Kind wirkt nur bei einem von beiden. Eine Umstellung des Kindergeldes allein wegen der Förderung ist eine Entscheidung mit Folgen weit über das Auto hinaus und gehört deshalb nicht in eine Rechnung über 500 €.

Nachweise für den Antrag

Für die Kinderzahl akzeptiert das BAFA nach dem Merkblatt zu den Nachweisunterlagen drei Dokumente:

  • eine Kindergeldbescheinigung der Familienkasse,
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, die zeigt, wer unter Ihrer Adresse gemeldet ist,
  • den Kindergeldbescheid; dann bestätigen Sie im Formular, dass er noch aktuell ist.

Lesbar sein müssen der Empfänger des Kindergeldes, Name und Geburtsdatum des Kindes, die Kindergeldnummer, das Datum des Bescheids und die vollständige Anschrift. Alle übrigen Angaben dürfen und sollten Sie auf der Kopie schwärzen. Hochgeladen wird als PDF mit höchstens 5 MB je Datei.

Sonderfälle

  • Kind lebt nicht im Haushalt: Ein Kind, das zum Beispiel im Internat oder bei Großeltern lebt, zählt nur, wenn für Sie Kindergeld bezogen wird und es als im Haushalt aufgenommen gilt. Im Zweifel klärt das BAFA den Einzelfall.
  • Kind im Ausland: Ohne deutsches Kindergeld für Ihren Haushalt kein förderrelevantes Kind.
  • Zwei Anträge im Haushalt: Beide Partner können je einen Antrag stellen; das Kind wirkt bei beiden, weil es zum selben Haushalt gehört.
  • Kind nach der Zulassung geboren: Für die Kinderzahl kommt es auf die Lage am Tag der Erstzulassung an; ein später geborenes Kind lässt sich nach dem Wortlaut nicht nachmelden.

Rechenbeispiel: eine Familie, zwei Autos

Ein Ehepaar mit zwei Kindern von 9 und 13 Jahren hat ein Haushaltseinkommen von 87.000 €. Ohne Kinder läge es über jeder Grenze. Mit zwei förderrelevanten Kindern liegt die Obergrenze bei 90.000 €, und für ein Elektroauto gibt es 4.000 €. Kauft der Haushalt ein zweites Elektroauto, das auf den anderen Partner zugelassen wird, kann auch dieser einen Antrag stellen: Es gelten dasselbe Einkommen und dieselben Kinder, zusammen also 8.000 €. Für einen Plug-in-Hybrid wären es je 2.500 €. Ändert sich das Einkommen später, bleibt es bei den bewilligten Beträgen. Wichtig ist nur, dass beide Autos jeweils vor dem 18. Geburtstag des älteren Kindes zugelassen werden, wenn es auf beide Kinder ankommt; hier ist das ältere Kind erst 13, die Frage stellt sich also noch lange nicht. Bei Teenagern kurz vor der Volljährigkeit lohnt dagegen ein Blick in den Kalender.

Kinder und die übrigen Regeln

Am übrigen Verfahren ändern Kinder nichts. Die Haltedauer bleibt bei 36 Monaten, die Fristen bleiben gleich, und ein Kind, das während der Haltedauer volljährig wird oder auszieht, ändert an der bewilligten Förderung nichts. Wie das Haushaltseinkommen zustande kommt, steht unter Haushaltseinkommen berechnen; die vollständige Tabelle mit allen Stufen unter Einkommensgrenze. Für eine Rechnung mit Ihrem Wunschauto und dessen Nettopreis nutzen Sie den Prämienrechner.

Was Käufer fragen

Wie viel mehr Förderung bringt ein Kind beim Elektroauto?

In jeder Stufe 500 € mehr, beim Plug-in-Hybrid ebenso. Wichtiger ist oft die zweite Wirkung: Die Einkommensgrenze steigt um 5.000 €. Ein Haushalt mit 83.000 € bekommt ohne Kind nichts, mit einem Kind 3.500 €. Der Unterschied liegt dann nicht bei 500 €, sondern beim ganzen Betrag.

Zählt mein Kind, wenn es kurz nach der Zulassung 18 wird?

Ja. Maßgeblich ist das Alter am Tag der Erstzulassung des Autos. Ist das Kind an diesem Tag noch 17, zählt es, auch wenn es eine Woche später volljährig wird und der Antrag erst Monate danach gestellt wird. Wird das Auto dagegen einen Tag nach dem 18. Geburtstag zugelassen, zählt das Kind nicht mehr.

Welcher Elternteil bekommt den Kinderbonus im Wechselmodell?

Der Elternteil, dem das Kindergeld zugeordnet ist. Nach § 64 EStG wird Kindergeld an den Berechtigten gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat; im Wechselmodell bestimmen die Eltern gemeinsam, wem. Die Förderung folgt strikt dieser Zuordnung. Der andere Elternteil kann das Kind nicht zusätzlich angeben, auch wenn es die Hälfte der Zeit bei ihm lebt.

Gibt es für das dritte Kind noch einmal mehr Förderung?

Nein. Die Richtlinie zählt höchstens 2 Kinder. Ab dem dritten Kind ändern sich weder der Betrag noch die Einkommensgrenze. Eine Familie mit vier Kindern wird genauso behandelt wie eine mit zwei, die Obergrenze bleibt bei 90.000 €. Wer drei Kinder hat, gibt im Antrag trotzdem alle an; gezählt werden zwei.

Wie weise ich die Kinder im Antrag nach?

Mit einer Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, einer erweiterten Meldebescheinigung oder dem Kindergeldbescheid. Beim Bescheid bestätigen Sie im Antragsformular zusätzlich, dass er noch aktuell ist und die Kinder weiter im Haushalt leben. Lesbar sein müssen Empfänger, Name und Geburtsdatum des Kindes, Kindergeldnummer, Datum und Anschrift; alles andere dürfen Sie schwärzen.

Passend dazu

Richtlinie, Gesetze und Quellen

Herausgegeben von

Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

Aktualisiert am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Stand 2026, gelesen am