Haltedauer der E-Auto-Förderung: Verkauf, Schaden, Rückforderung

Die Förderung ist an eine Bedingung geknüpft, die 36 Monate dauert. Was Sie in dieser Zeit melden müssen und wie das BAFA mit Verkauf, Totalschaden, Wandlung und Erbfall umgeht.

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Früher verkaufen: wie viel der Haltedauer fehlt

Fehlende Monate

18

Gehalten18 Monate
Haltedauer endetOktober 2029
Rein zeitanteilig gerechnet2.000 €

Das BAFA entscheidet im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Rückforderung; die zeitanteilige Zahl ist nur eine Größenordnung, kein Bescheid.

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Wer die E-Auto-Förderung 2026 erhält, muss das Auto mindestens 36 Monate durchgehend auf sich in Deutschland zugelassen lassen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zulassung; ein Auto, das am 15. November 2026 zugelassen wird, muss bis zum 14. November 2029 gehalten werden. Wird es vorher verkauft, abgemeldet, ins Ausland gebracht oder auf eine andere Person umgeschrieben, ist das dem BAFA unverzüglich zu melden. Das BAFA entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall, ob es die Förderung anteilig oder vollständig zurückfordert; eine feste Formel ist nicht veröffentlicht. Bei Totalschaden oder Diebstahl gilt dasselbe Verfahren, mit Rücksicht auf die Umstände. Wird der Kaufvertrag wegen eines Mangels rückabgewickelt, entfällt die Rückforderung, wenn innerhalb von 6 Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird; die Haltedauer verlängert sich um die Lücke. Stirbt der Halter, übernehmen die Erben die restliche Zeit. Ein Leasingvertrag über 24 Monate reicht für die Haltedauer nicht aus.

Was die Haltedauer verlangt

Die Förderrichtlinie knüpft die Förderung an eine Mindesthaltedauer. Das BAFA formuliert sie so: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate durchgehend auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben. Darin stecken drei Bedingungen: dieselbe Person, dieselbe Zulassung ohne Unterbrechung, und Deutschland.

Ende der Haltedauer nach dem Tag der Zulassung
ZulassungHaltedauer endetFrühester Verkauf ohne Meldung
1. März 202628. Februar 20291. März 2029
15. November 202614. November 202915. November 2029
30. Juni 202729. Juni 203030. Juni 2030
31. Dezember 202930. Dezember 203231. Dezember 2032

Verkauf und Abmeldung vor Ablauf

Wer vorher verkauft oder abmeldet, muss das dem BAFA unverzüglich anzeigen. Das BAFA entscheidet dann im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens, ob und wie viel es zurückfordert, anteilig oder vollständig. Eine Rechenformel hat es nicht veröffentlicht. Die folgende Tabelle zeigt deshalb nur eine Größenordnung, die sich ergäbe, wenn das BAFA rein zeitanteilig nach den fehlenden Monaten rechnen würde. Ein Bescheid kann höher ausfallen.

Größenordnung einer zeitanteiligen Rückforderung, keine Regel des BAFA
GehaltenFehlende MonateZeitanteilig bei 5.000 €Zeitanteilig bei 3.000 €
6 Monate304.167 €2.500 €
12 Monate243.333 €2.000 €
24 Monate121.667 €1.000 €
30 Monate6833 €500 €
35 Monate1139 €83 €

Der Mini-Rechner oben rechnet die fehlenden Monate für Ihre Daten. Ob sich ein früher Verkauf trotz Rückforderung lohnen würde, hängt vom Wiederverkaufswert und von Ihren Gründen ab; die Förderung ist dabei nur ein Teil der Rechnung.

Totalschaden und Diebstahl

Für Fälle, die Sie nicht in der Hand haben, gilt dasselbe Verfahren mit einem Unterschied in der Abwägung. Sie melden dem BAFA, was passiert ist, und erläutern die Umstände. Das BAFA entscheidet unter Berücksichtigung des Einzelfalls über eine anteilige oder vollständige Rückforderung. Halten Sie bereit, was den Fall belegt: das Gutachten bei einem Unfall, die Anzeige bei der Polizei bei einem Diebstahl, die Abmeldebescheinigung und, falls vorhanden, die Abrechnung der Versicherung.

Wandlung: Rückgabe wegen Mangel

Ein Sonderfall ist die Rückabwicklung des Kauf- oder Leasingvertrags wegen gesetzlicher Gewährleistungsrechte. Dann fordert das BAFA nichts zurück, wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Rückabwicklung ein gleichwertiges, nach der Richtlinie förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird. Die Haltedauer verlängert sich um den Zeitraum zwischen Rückgabe und neuer Zulassung.

Beispiel einer Wandlung mit drei Monaten Lücke
SchrittDatum
Zulassung des ersten Autos15. November 2026
Rückgabe wegen Mangel1. Juni 2027
Ersatz spätestens zuzulassen bis1. Dezember 2027
Ersatz tatsächlich zugelassen1. September 2027
Haltedauer ursprünglich bis14. November 2029
Haltedauer verlängert bis14. Februar 2030

Den Ersatz zeigen Sie dem BAFA unverzüglich an, mit der Abmeldebescheinigung des ersten und der Zulassungsbescheinigung des neuen Autos. „Gleichwertig“ ist nicht näher bestimmt; ein Auto derselben Klasse, das selbst förderfähig wäre, liegt nahe.

Erbfall

Stirbt der Halter vor Ablauf der Haltedauer, ist die Ummeldung auf die Erbin oder den Erben nicht förderschädlich. Die restliche Haltedauer ist dann von der erbenden Person einzuhalten. Gegenüber dem BAFA wird die Erbschaft mit einem Erbschein belegt.

Was kein Halterwechsel ist

Die Haltedauer betrifft die Zulassung, nicht die Frage, wer fährt. Ihr Partner, Ihre Kinder mit Führerschein oder Freunde dürfen das Auto nutzen, solange es auf Sie zugelassen bleibt. Auch ein finanziertes Auto, bei dem die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit verwahrt, bleibt auf Sie zugelassen, denn Halter ist, wer in Teil I steht. Eine Reparatur in der Werkstatt, ein Ersatzwagen für einige Tage oder eine vorübergehende Stilllegung über den Winter sind etwas anderes als ein Verkauf. Bei einer Außerbetriebsetzung ist allerdings Vorsicht geboten: Das BAFA verlangt eine durchgehende Zulassung, und eine Abmeldung ist ausdrücklich zu melden. Wer ein Saisonkennzeichen plant, sollte das vorher mit dem BAFA klären.

Drei Fälle aus der Praxis

Der Jobwechsel ins Ausland. Ein Ingenieur bekommt nach 20 Monaten ein Angebot in der Schweiz und nimmt das Auto mit. Die Zulassung in Deutschland endet, 16 Monate fehlen. Er meldet den Umzug dem BAFA, das über die Rückforderung entscheidet.

Der Unfall ohne eigene Schuld. Eine Pendlerin erleidet nach 14 Monaten einen Totalschaden, die gegnerische Versicherung zahlt. Sie meldet den Schaden mit Gutachten und Abmeldebescheinigung. Das BAFA berücksichtigt die Umstände; ein Ersatzkauf ist hier nicht vorgeschrieben, weil es keine Wandlung ist.

Der Mangel an der Batterie. Ein Paar gibt das Auto nach acht Monaten wegen eines wiederkehrenden Defekts zurück und lässt drei Monate später ein gleichwertiges Modell zu. Es fordert niemand etwas zurück, und die Haltedauer verlängert sich um die drei Monate.

Leasing, Umzug, Betrieb

  • Leasing: Ein Vertrag über 24 Monate erfüllt die Haltedauer nicht. Sie müssen verlängern oder das Auto übernehmen, damit es 36 Monate auf Sie zugelassen bleibt. Mehr unter Leasing.
  • Umzug ins Ausland: Das Auto muss in Deutschland zugelassen bleiben. Wer mit dem Auto wegzieht, beendet die Haltedauer vorzeitig; dazu neu in Deutschland.
  • Betriebsvermögen: Das Auto darf während der Haltedauer nicht nachträglich in ein Unternehmen eingebracht werden; siehe Selbstständige.
  • Umzug im Inland, neues Kennzeichen: Solange Sie Halter bleiben und das Auto in Deutschland zugelassen ist, ändert eine Ummeldung nichts.

Nach dem Ende der Haltedauer

Ist die Frist abgelaufen, sind Sie frei. Sie können das Auto verkaufen, auf den Partner umschreiben, ins Ausland mitnehmen oder abmelden, ohne das BAFA zu fragen und ohne Rückforderung. Die Pflicht, die Unterlagen aufzubewahren, läuft aber länger als die Haltedauer selbst. Für den Käufer eines gebrauchten Elektroautos gibt es übrigens keine Förderung, weil sie nur für Neuwagen gilt; er übernimmt aber die restliche Befreiung von der Kfz-Steuer und kann ab dem Kauf die THG-Prämie für sich beantragen.

Melden: wie und was

Melden Sie eine Änderung so bald wie möglich und nicht erst, wenn das BAFA nachfragt. Halten Sie die Nummer Ihres Zuwendungsbescheids bereit, das Datum der Änderung und den Beleg: Kaufvertrag des Käufers, Abmeldebescheinigung, Gutachten, Anzeige, Erbschein. Bewahren Sie alle Unterlagen 5 Jahre auf. Das Verfahren für den ursprünglichen Antrag beschreibt Antrag stellen.

Was Käufer fragen

Was passiert, wenn ich das geförderte E-Auto vor 36 Monaten verkaufe?

Sie müssen den Verkauf dem BAFA unverzüglich melden. Das BAFA entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Rückforderung der Förderung. Eine feste Formel dafür hat es nicht veröffentlicht. Wer verschweigt, dass er verkauft hat, riskiert mehr als die Rückzahlung, weil eine falsche Angabe Folgen über die Förderung hinaus haben kann.

Muss ich die Förderung nach einem Totalschaden zurückzahlen?

Nicht automatisch. Melden Sie den Totalschaden oder Diebstahl dem BAFA und erläutern Sie, was passiert ist. Das BAFA entscheidet unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls über eine anteilige oder vollständige Rückforderung. Unterlagen wie das Gutachten, die Diebstahlsanzeige und die Abmeldebescheinigung helfen, den Fall zu belegen.

Was gilt für die Haltedauer bei einer Rückgabe wegen Mangel?

Wird der Kauf- oder Leasingvertrag wegen gesetzlicher Gewährleistungsrechte rückabgewickelt, fordert das BAFA nichts zurück, wenn Sie innerhalb von 6 Monaten ein gleichwertiges, förderfähiges Ersatzfahrzeug zulassen. Die Haltedauer verlängert sich um die Zeit zwischen Rückgabe und neuer Zulassung. Melden Sie den Ersatz mit Abmeldebescheinigung und neuer Zulassungsbescheinigung.

Kann ich das Auto während der Haltedauer auf meinen Partner umschreiben?

Das Auto muss 36 Monate auf die Person zugelassen bleiben, die den Antrag gestellt hat. Eine Umschreibung auf eine andere Person, auch auf den Partner im selben Haushalt, ist ein Halterwechsel und damit vor Ablauf der Frist dem BAFA zu melden. Eine Ausnahme nennt das BAFA nur für den Erbfall.

Darf ich während der Haltedauer innerhalb Deutschlands umziehen?

Ja. Die Bedingung lautet, dass das Auto auf Sie in Deutschland zugelassen bleibt. Ein Umzug in eine andere Stadt mit Ummeldung bei der neuen Zulassungsstelle ändert daran nichts, solange Sie Halter bleiben. Anders ist es bei einem Umzug ins Ausland mit dem Auto: Dann endet die Zulassung in Deutschland, und das ist zu melden.

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Richtlinie, Gesetze und Quellen

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Herausgeber von Rechnern zur E-Auto-Förderung: Zuschuss je Haushalt, Nettopreis je Modell, THG-Prämie und Kfz-Steuer

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